HessenMinisterium sieht E-Akte als Entlastung

Die Einführung der E-Akte in Hessens Justiz wird laut Ministerium überwiegend positiv bewertet. Welche Vorteile Beschäftigte besonders schätzen.
Frankfurt/Main/Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Einführung der elektronischen Akte hat bei Hessens Gerichten und Staatsanwaltschaften nach Einschätzung des Justizministeriums für Entlastung und mehr Flexibilität gesorgt. Rückmeldungen zufolge falle die Bilanz zur Einführung der E-Akte weitgehend positiv aus, erklärte das Ministerium auf Anfrage. Die Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer wolle zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr auf die elektronische Akte verzichten - sie habe in nahezu jedem Berufszweig der Justiz ermöglicht, dass im Homeoffice gearbeitet werden könne.
Nach einer – je nach Tätigkeitsbereich - unterschiedlichen Einarbeitungszeit zeige sich für die Beschäftigten, dass die elektronische Akte diverse Vorteile habe, insbesondere durch die Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie verkürzte Aktenwege.
Ziel der flächendeckenden Einführung der E-Akte sei gewesen, Arbeitsprozesse zu optimieren und Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Weil die Akten nicht mehr versendet werden müssten, könnten Bearbeitungsschritte parallel stattfinden. Zahlreiche Details ließen sich zudem automatisieren - etwa das Erstellen von Verfügungen, die Überwachung von Fristen sowie die Suche und Strukturierung innerhalb einer E-Akte.