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HessenRitualmord an Freier? Sicherungsverfahren beginnt

15.10.2026, 03:31 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft hält die Frau zur Tatzeit für psychisch krank. Deshalb geht es vor dem Landgericht Darmstadt nicht um ein reguläres Strafverfahren – welche Folgen kann das haben?

Darmstadt (dpa/lhe) - Sie soll sich "Heilung durch die Darbietung eines Menschenopfers" versprochen und deshalb getötet haben: Am Donnerstag (9.00 Uhr) beginnt ein Verfahren gegen eine 40 Jahre alte Frau am Landgericht Darmstadt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Deutsche zum Tatzeitpunkt psychisch krank war, weshalb ihr Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit vorgeworfen wird.

Die Frau soll als Prostituierte gearbeitet haben, der im Februar getötete 63 Jahre alte Deutsche soll ein Freier gewesen sein. Die Bundespolizei hatte die Frau an der deutsch-polnischen Grenze festgenommen, zwei Tage nachdem die Polizei nach Hinweisen einen zerteilten Leichnam gefunden hatte. Die Frau soll mit dem Leichnam ein Ritual durchgeführt haben, wie das Landgericht Darmstadt zum Vorwurf mitteilte.

Weil die Frau zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein soll, handelt es sich nicht um ein reguläres Strafverfahren, sondern ein Sicherungsverfahren. So ein Verfahren kann etwa mit einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik enden. Für den Prozess sind bislang fünf Verhandlungstage bis zum 24. November vorgesehen.

Quelle: dpa

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