HessenVerbotszonen oft unklar – Polizei kämpft mit Cannabis-Regeln

Die Polizei in Hessen sieht praktische Probleme bei der Kontrolle von Cannabis-Konsum und Verbotszonen. Warum die Zuordnung von Verstößen oft schwierig ist.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Umsetzung der Regeln zu Cannabis-Konsum und Verbotszonen stellt die hessische Polizei auch gut zwei Jahre nach der Teillegalisierung vor Probleme. "Die Feststellung konkreter Verstöße gestaltet sich in der Praxis schwierig", erklärte ein Sprecher des Hessischen Landeskriminalamtes auf Anfrage. Da der Geruch von Cannabis über größere Entfernungen wahrgenommen werden könne, sei eine unmittelbare Zuordnung zu einzelnen Personen oftmals nicht möglich.
Auch wenn die Beamten Hinweise aus der Bevölkerung erhielten, sei beim Eintreffen der Polizei vor Ort der Konsum häufig bereits beendet. Häufig lasse sich zudem nicht zweifelsfrei feststellen, ob tatsächlich konsumiert oder lediglich Cannabis mitgeführt wurde.
Verbotszonen oft unklar
Auch die Überwachung von Verbotszonen sei eine Herausforderung. "Vor Ort muss festgestellt werden, ob sich eine Person innerhalb oder außerhalb einer Verbotszone befindet", so der Sprecher. Vor allem die vorgegebenen Abstände zu Schulen, Kinderspielplätzen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen seien "im Einsatzalltag nicht immer ohne weiteres erkennbar".
Verstöße würden vor allem in stark frequentierten Bereichen wie Bahnhöfen, Parkanlagen oder Innenstädten festgestellt, ergänzte der Sprecher. Nach Erfahrungen der Polizei respektiere ein Teil der Konsumenten die bestehenden Regelungen, während vor allem in Gruppensituationen und in Abendstunden immer wieder Verstöße festzustellen seien.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) dringt seit längerem auf Korrekturen bei der Teillegalisierung von Cannabis und wollte das Thema auch bei der Innenministerkonferenz in Hamburg, die im Tagesverlauf endet, vorantreiben. Die Teillegalisierung schränkt aus seiner Sicht die Kontrollmöglichkeiten für die Polizei deutlich ein, und der Schwarzmarkt boome. Die legale Besitzmenge sei mit 25 Gramm, also etwa 83 Joints, "schlicht zu hoch" und fördere so "den missbräuchlichen Straßenhandel", hatte Poseck kritisiert.