HessenWie ein Planfeststellungsverfahren abläuft

Ohne ein solches Verfahren keine neuen Schienenwege: Was das Eisenbahn-Bundesamt alles prüft, bis es die Genehmigung erteilt.
Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) - Wenn es um Schienenprojekte geht, ist die zuständige Genehmigungsbehörde beim Planfeststellungsverfahren das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Das Amt prüft unter anderem, ob das Vorhaben technisch umsetzbar ist, ob die Planung den Sicherheitsstandards entspricht, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist und ob die Rechte Dritter berührt sind.
Bevor über einen Planfeststellungsbeschluss dann grünes Licht für den Bau erfolgen kann, koordiniert das Eisenbahn-Bundesamt ein Anhörungsverfahren. Dabei können alle Betroffenen sowie Umwelt- und Naturschutzvereinigungen die Unterlagen einsehen und binnen einer bestimmten Frist Einwendungen erheben. Dabei ist es die Rolle des EBA, öffentliche und private Interessen zum Ausgleich zu bringen.