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Mecklenburg-VorpommernAngler im Nordosten wollen weiterhin Aale in Seen fischen

20.06.2026, 04:31 Uhr
Laut-Bundesagrarministerium-besteht-auch-in-Binnengewaessern-Verbesserungsbedarf-beim-Schutz-des-Aals

In Seen und Flüssen dürfen Freizeitfischer in Mecklenburg-Vorpommern Aale fangen - in der Ostsee ist das verboten. Das Bundesagrarministerium sieht auch in Binnengewässern Bedarf beim Fisch-Schutz.

Demmin (dpa/mv) - Anglerinnen und Angler in Mecklenburg-Vorpommern wollen erreichen, dass das Aalfangverbot nicht auf die Binnengewässer ausgeweitet wird. Das Aalfangverbot im maritimen Bereich seit 2023 habe die Anglerschaft "stark getroffen", teilte der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern (LAV) vor seiner Landesdelegiertenkonferenz heute in Demmin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) mit.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) hatte dazu zuvor mehrfach erklärt, "dass es mit ihm kein generelles Fangverbot für Aal in den Binnengewässern des Landes geben wird", teilte eine Sprecherin des Ministeriums der dpa mit. Er werde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern seine diesbezügliche Aussage auf der Konferenz erneut zusichern.

Verband: Einschränkungen müssen sinnvoll sein

Neben dem Minister werden laut Verband zudem rund 150 delegierte Anglerinnen und Angler der Regionalverbände und Vereine sowie Vertreter aus Politik und Gesellschaft erwartet.

"Der LAV sieht als großen Teil der Verbandsarbeit an, der Anglerschaft das Angeln zu sichern, Auflagen und Einschränkungen weitgehend im Rahmen zu halten und auf sinnvolle Maßnahmen zu beschränken", heißt es. Der Verband hat nach eigenen Angaben 49.000 Mitglieder und kümmert sich demnach unter anderem um Gewässerpflege, Fischhege sowie Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen.

Aal-Freizeitfischerei in Meeren verboten

Zum Schutz bedrohter Aale gilt für die Ostsee eine EU-weit einheitliche Schonzeit vom 15. September 2026 bis 15. März 2027. Das hatte das Bundesagrarministerium im April in Abstimmung mit den Küsten-Bundesländern als nächste Schonzeit festgelegt. Auch in den deutschen Gewässern in der Nordsee und angrenzenden Brackgewässern gilt demnach ein umfassendes Aalfangverbot für die Berufsfischerei.

Die Freizeitfischerei auf Aal bleibt den Angaben zufolge nach EU-Recht in allen Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern weiterhin vollständig verboten - mit wenigen Ausnahmen zu bestimmten Zeiten.

Laut Bundesagrarministerium bestehe aber auch in Binnengewässern Verbesserungsbedarf beim Schutz des Aals.

Die Fischerei auf Aal ist in den Binnengewässern in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich erlaubt, allerdings spezifischen Einschränkungen wie einer Schonzeit (1. Dezember bis 28. Februar) und eines Mindestmaßes (50 Zentimeter) unterworfen, teilte das Umweltministerium mit.

Neue Regeln werden Ende 2026 festgelegt

Ende 2026 wird auf EU-Ebene der Rahmen für zukünftige Fischereimaßnahmen zum Schutz des Aals neu festgelegt.

Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals ist seit Jahren kritisch. Die Ursachen hierfür sind neben der Fischerei auch andere Faktoren wie Verlust und Verschlechterung von Lebensräumen sowie Querverbauungen - wie Wehre und Staudämme - von Flüssen.

Quelle: dpa

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