Mecklenburg-VorpommernBrandanschlag auf Camper – Revision in Teilen erfolgreich

Ein Wohnmobil brennt, drei Menschen entkommen knapp. Der Brandstifter und seine Auftraggeberin erhalten hohe Haftstrafen. Nun hebt der Bundesgerichtshof das Urteil wieder auf – zumindest teilweise.
Schwerin/Karlsruhe (dpa/mv) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Schwerin in Teilen aufgehoben, das im Vorjahr hohe Haftstrafen gegen einen Mann und eine Frau wegen eines Brandanschlages auf ein Wohnmobil verhängt hatte. Die Aufhebung betrifft aber nur den Strafausspruch gegen den Angeklagten. Dieser halte der revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand und müsse neu verhandelt und entschieden werden, heißt es in dem Beschluss zu den Revisionsanträgen beider Angeklagten.
Die Haftstrafe für die Frau in Höhe von zwölfeinhalb Jahren muss nicht neu verhandelt werden. Ihre im Revisionsantrag geäußerte Verfahrensrüge wurde als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist dieses Urteil laut Schweriner Landgericht rechtskräftig.
Im Fall des Angeklagten entschied der BGH anders. Hier stellte der 2. Strafsenat unter anderem fest, dass bei der Bewertung des Landgerichts zu der "erhöhten kriminellen Energie" des Angeklagten Widersprüche nicht ausgeschlossen werden könnten. Deshalb wurde die Sache an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Mit Benzin übergossen
Die Schweriner Kammer hatte die Frau am 21. Juli vorigen Jahres unter anderem wegen Anstiftung zum versuchten Mord verurteilt. Ihr mitangeklagter Bekannter wurde wegen versuchten Mordes verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er das Wohnmobil im Mai 2023 auf einem Campingplatz in Dömitz im Auftrag der Frau mit Benzin übergoss und anzündete.
Der bereits schlafende Ex-Ehemann der Frau wurde durch den Brandgeruch wach. Er weckte seine Lebensgefährtin und deren Kind, alle drei konnten das Wohnmobil verlassen. Sie erlitten laut Gericht keine schlimmeren Verletzungen. Der Brandanschlag war offenbar der Gipfelpunkt eines länger schwelenden Scheidungsstreits.