Mecklenburg-VorpommernErstes Kinderschutzgesetz für MV

Kinder sind besonders schutzbedürftig. Werden sie vernachlässigt oder gar Opfer von Gewalt sind die Behörden gefordert. In MV soll ein neues Landesgesetz den Kinderschutz und die Prävention stärken.
Schwerin (dpa/mv) - Mecklenburg-Vorpommern hat erstmals ein eigenständiges Kinderschutzgesetz. Der Landtag stimmte einem entsprechendem Entwurf der Landesregierung aus dem Haus von Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) zu. "Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen in MV ein sicheres und gesundes Aufwachsen ermöglichen. Mit dem Kinderschutzstrukturgesetz schaffen wir ein festes Fundament für die Kinder- und Jugendhilfe im Land", sagte die Ministerin.
Kern des Gesetzes sei, dass die Zuständigkeit für das zwischenzeitlich beim Kommunalen Sozialverband angesiedelte Landesjugendamt wieder in die Landesverwaltung und dort zum Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) zurückkehre. Das Amt werde mit einer Zentralen Stelle Kinderschutz ausgestattet, die als interaktive Service- und Vermittlungsinstanz für fachübergreifende Zusammenarbeit agieren soll. Dafür stelle das Land 1,6 Millionen Euro bereit.
Mit dem Übergang zum Lagus verbunden ist die Aufsicht über rund 700 stationäre Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe in MV. 2012 wurde das Landesjugendamt vom Lagus an den Kommunalen Sozialverband MV übergeben. Auch die AfD begrüßte zwar grundsätzlich den Schritt der Rückübertragung. Das Problem habe aber seit Jahren bestanden, deshalb müssen man fragen, warum die Korrektur erst jetzt komme, sagte die AfD-Abgeordnete Petra Federau.
Mit der Umstrukturierung sollen nach vorherigen Angaben zusätzliche Stellen kommen. Es geht um 26 Stellen, die teils von der kommunalen Struktur übernommen oder zusätzlich geschaffen werden. Bei den 700 Einrichtungen gehe es darum, dass das Kindeswohl sichergestellt werde. Auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist das Landesjugendamt zuständig.