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Mecklenburg-VorpommernGericht zeigt Zweifel an Regelung zur Sonntagsöffnung

12.03.2026, 14:33 Uhr
Die-Regelung-zur-Sonntagsoeffnung-in-MV-Tourismusorten-wird-am-Donnerstag-vor-dem-Oberverwaltungsgericht-in-Greifswald-verhandelt

Auch am Sonntag shoppen? Das ist in MV zu bestimmter Zeit an Touristenorten möglich. Kritiker sehen die Sonntagsruhe übermäßig verletzt. Auch ein Gericht hat nun Zweifel angemeldet.

Greifswald (dpa/mv) - Dürfen Geschäfte in Mecklenburg-Vorpommern nach geltendem Recht zu oft und an zu vielen Orten mit Verweis auf ihre touristische Bedeutung öffnen? Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat zumindest Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der geltenden Regelung angedeutet. Der Senat habe Zweifel, ob das erforderliche Regel-Ausnahme-Verhältnis noch hinreichend gewahrt sei, sagte der Richter und Berichterstatter David Gesche in Greifswald.

Dort verhandelt das OVG über einen Normenkontrollantrag, mit dem die Gewerkschaft Verdi die maßgebliche Verordnung angreift. Verdi sieht den Sonntagsschutz nicht mehr ausreichend gewahrt, wenn an drei Viertel aller Sonntage im Jahr in zahlreichen Orten geöffnet werden darf.

Laut der Regelung, die seit Februar vergangenen Jahres in Kraft ist, ist die Sonntagsöffnung vom 15. März bis 31. Oktober und dann noch einmal über Weihnachten und Jahreswechsel vom 17. Dezember bis zum 8. Januar möglich. Allerdings gilt dies nur in als touristisch relevant erachteten Orten. Das Gericht verwies auf eine aktuelle Liste, nach der 84 Gemeinden in MV berücksichtigt würden. Die Regelung soll den Händlern im Nordosten endlich die gleichen Chancen wie im Nachbar-Bundesland Schleswig-Holstein einräumen, wo dieselben Zeiträume für touristisch relevante Orte gelten.

Läden auch im Plattenbauviertel am Sonntag auf?

Sowohl mit Blick auf den Zeitraum als auch mit Blick auf die Anzahl der erfassten Orte meldete das Gericht Bedenken an. Gesche rechnete vor, dass nach der Regelung Läden an 36 von insgesamt 52 Sonntagen und zusätzlich 6 Feiertagen öffnen dürfen. Das sei ein erheblicher Anteil. Laut Vorsitzendem Richter Martin Redeker sind durch die Auswahl der Orte etwa 23 Prozent der Bevölkerung im Land von den Sonderregelungen betroffen.

Gesche verwies zudem darauf, dass nach aktueller Regelung Läden etwa auch in Plattenbauvierteln in Stralsund oder Schwerin öffnen dürfen, weil beide Städte Welterbestätten haben und damit unter die Regelung fallen. Der Jurist meldete Zweifel an, ob etwa das Plattenbauviertel Großer Dreesch in Schwerin touristisch geprägt sei. Redeker sagte: "Wir sind da nicht so häufig, weil wir auch als Touristen da nicht sind."

Henrik Paape vom Schweriner Wirtschaftsministeriums erkannte an, dass es sich bei derartigen Orten aus touristischer Sicht um Randbereiche handle. Allerdings könne man das touristische Aufkommen nicht je Straßenzug feststellen. "Wir brauchen irgendeine Bezugsgröße", betonte er die juristische Herausforderung.

Auswirkung möglicherweise auch auf Schleswig-Holstein

Das Gericht machte zum Auftakt der Gerichtsverhandlung am Donnerstag deutlich, dass es sich in der Vorbeschäftigung lediglich eine vorläufige Meinung zur Orientierung gemacht und aus Sicht des Gerichts bestehende offene Fragen formuliert habe. Es handle sich nicht um abschließende Positionen. Ob das Gericht am selben Tag auch eine Entscheidung fällt, blieb zunächst unklar.

Vor Gericht wurden unter anderem die Kriterien diskutiert, anhand derer entschieden wird, welche Orte von der Regelung profitieren dürfen. Dabei geht es etwa um die Zahl der Übernachtungs- und/oder Tagesgäste oder auch bestimmte touristisch attraktive Einrichtungen.

Eine Entscheidung aus Greifswald könnte auch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein haben, denn die Regelung dort stand Pate für jene in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Bäderregelung in Schleswig-Holstein werde von Verdi nur geduldet - als Versuch, hatte der Fachbereichsleiter Handel bei Verdi Nord, Bert Stach, der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Es gibt sie seit 2013. Sie wurde bisher mehrfach verlängert, aktuell läuft sie bis zum 13. Dezember 2028. Stach machte klar: "Wir werden sie nicht noch einmal verlängern, wenn das Gericht in Greifswald uns folgt."

Warnung vor Scherbenhaufen

Roman Ringwald, der als Rechtsanwalt das Land MV vertritt, sagte, man brauche praktikable Lösungen. Ihm sei klar, dass nur der Bedarf des für Mecklenburg-Vorpommern so wichtigen Tourismus allein nichts am gesetzlichen Schutz der Sonntagsruhe ändere. Er appellierte aber, den gesetzlichen Spielraum im Sinne des Landes zu nutzen. Sollte die vollständige Verordnung für unwirksam erklärt werden, würde dies für erhebliche Verunsicherung sorgen.

Auch der Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände (VUMV), Lars Schwarz, hatte zuvor vor einem Scherbenhaufen gewarnt, für den Fall, dass Verdi Erfolg hat.

Die beiden großen Kirchen, denen der Sonntagsschutz naturgemäß besonders am Herzen liegt, sind mit der Regelung ebenfalls nicht glücklich. Sie sind der Klage der Gewerkschaft vor dem OVG jedoch nicht beigetreten.

"Wir haben Verständnis für den Schritt von Verdi und teilen die grundsätzliche Sorge um den Schutz des arbeitsfreien Sonntags", hatte der Sprecher der evangelisch-lutherischen Nordkirche, Dieter Schulz gesagt. "Die Nordkirche sieht ihre Rolle jedoch nicht als klagende Partei, sondern bringt ihre Position vor allem im gesellschaftlichen und politischen Dialog ein."

Quelle: dpa

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