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Mecklenburg-VorpommernGrundsteuerreform: 178.000 säumige Eigentümer

12.05.2023, 18:16 Uhr
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(Foto: Jens Büttner/zb/dpa)

Erst 2025 wird feststehen, wie hoch die neue Grundsteuer im Einzelnen sein wird. Die zur Festlegung erforderliche Grundsteuererklärung hätte längst abgegeben werden müssen. Doch in Mecklenburg-Vorpommern fehlen laut Finanzminister noch 178.000 Erklärungen.

Schwerin (dpa/mv) - Die Neuberechnung der Grundsteuer wirft auch in Mecklenburg-Vorpommern weiter Fragen auf und sorgt nach Angaben von CDU und FDP für Verunsicherung in der Bevölkerung. Gegen die zur Zeit verschickten Messbescheide, auf deren Grundlage die Kommunen ab 2025 die Höhe der Grundsteuer berechnen, gebe es eine Einspruchsfrist von nur vier Wochen. "Wenn man das nicht schafft, hat der Bescheid Bestandskraft", sagte der CDU-Abgeordnete Marc Reinhardt am Freitag im Landtag in Schwerin. Der Vorschlag seiner Fraktion, die Bescheide daher mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen, fand im Parlament keine Mehrheit.

FDP-Fraktionschef René Domke meldete generelle Zweifel an der Bestandsfähigkeit der Bescheide an. Zu dem auch in Mecklenburg-Vorpommern angewandten Bundesmodell der Grundsteuererklärung gebe es verfassungsrechtliche Bedenken.

In ihrem Antrag forderte die FDP die Landesregierung auf, das von ihr angekündigte Transparenzregister aufzustellen. Damit soll erkennbar gemacht werden, dass die politische Zusage eingehalten wird, dass die Kommunen die vom Verfassungsgericht geforderte Reform nicht nutzten, um ihre Einnahmen zu Lasten der Grundstücksbesitzer insgesamt aufzubessern. Laut Domke wird erst 2025 mit Festlegung der kommunalen Hebesätze feststehen, wie viel jeder zahlen muss.

Nach Angaben von Finanzminister Heiko Geue (SPD) sind bei den Finanzämtern des Landes bislang 618.000 Grundsteuererklärungen eingereicht worden. Ende Januar war die zwischenzeitlich verlängerte Abgabefrist abgelaufen. An 178.000 säumige Eigentümer im Land seien Erinnerungsschreiben verschickt worden. Als Reaktion auf die teilweise schon erteilten Messbescheide habe es bisher 38.000 Einsprüche gegeben.

Geue zeigte sich überzeugt, dass das von insgesamt elf Bundesländern angewandte Erhebungsverfahren einer rechtlichen Prüfung standhält. Es beachte den Wert des Grundstücks und enthalte eine soziale Komponente und sei somit gerechter als das in Bayern genutzte Verfahren, in dem nur die Fläche betrachtet werde, unabhängig von der Lage.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuberechnung der Grundsteuer gefordert, weil die bisherigen Kalkulationen zum Wert einer Immobilie auf völlig veralteten Daten beruhten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Neben der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer wichtigste Einnahmequelle der Kommunen zur Finanzierung ihrer Ausgaben etwa für Schulen, Kitas Straßenbau oder Kultur.

Quelle: dpa

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