Mecklenburg-VorpommernLandkreis scheitert mit Beschwerde zu Kita-Finanzierung

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hält Regeln zur Kita-Finanzierung für unrechtmäßig. Eine Verfassungsbeschwerde ist nun aber gescheitert - nicht wegen inhaltlicher Fragen.
Greifswald (dpa/mv) - Im Streit um die Finanzierung der beitragsfreien Kindergärten ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat diese nach eigenen Angaben als unzulässig verworfen.
Laut Gericht sieht sich der Landkreis in seinen Rechten verletzt. Nach früheren Angaben geht es um das sogenannte Konnexitätsprinzip. Verkürzt formuliert besagt dies mit Blick auf Land und Kommunen: Wer die Musik bestellt, muss auch zahlen.
Nach Auffassung des Landkreises sei dies im Kindertagesförderungsgesetz von 2019 nicht hinreichend gewährleistet. Mit der vollständigen Abschaffung der Elternbeiträge durch dieses Gesetz sei der Festbetrag des Landes zwar auf 54,5 Prozent der tatsächlichen Kosten der Kindertagesförderung erhöht. Auch sei eine Pauschale eingeführt worden, die die Gemeinden an die Kreise und kreisfreien Städte zahlen müssten.
Gericht: Beschwerdebegründung ungenügend
Aber nach Ansicht des Landkreises, der wie andere Kommunen und Kreise auch finanziell in Schwierigkeiten steckt, beteiligt sich das Land nicht in ausreichendem Maße. Die Verfassungsbeschwerde stammt bereits aus dem Dezember 2020.
Laut Gericht genügte aber die Beschwerdebegründung nicht. Im vorliegenden Fall gelten demnach erhöhte Anforderungen, weil ein Gesetz geändert und damit die Finanzierung einer Aufgabe verändert wurde, die der Beschwerdeführer bereits zuvor übernommen hatte. Der Beschwerdeführer müsste dann Erkenntnisse aus der bisherigen Verwaltungserfahrung vorbringen. Das sei nicht entsprechend geschehen.