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Mecklenburg-Vorpommern Maskenpflicht bei Fahrstunden in MV

(Foto: Stefan Sauer/dpa/Symbolbild)

Schwerin (dpa/mv) - Fahrschüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen einen Mund-Nasen-Schutz bei Fahrstunden tragen. Wenn der Mindestabstand zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer nicht eingehalten werden könne, müssen beide eine Maske im Fahrzeug tragen, wie das Verkehrsministerium auf Anfrage mitteilte.

Beim Theorieunterricht gelte hingegen keine Maskenpflicht. Jedoch dürfen Fahrschulen weniger Fahrschüler unterrichten. Pro zehn Quadratmetern darf den Angaben zufolge nur ein Fahrschüler am Unterricht teilnehmen. Bei den Theorieprüfungen sollen demnach unter anderem nach jeder Prüfung die Tastaturen und Bildschirme desinfiziert werden.

"Der Mund-Nasen-Schutz ist hinnehmbar für uns", sagte der Vorsitzende des Fahrlehrerverbands MV, Helmut Bode, der Deutschen Presse-Agentur. Beim Theorieunterricht hätten jedoch bereits fünf Quadratmeter pro Fahrschüler ausgereicht, um den Mindestabstand einhalten zu können. Deutlich höhere Kosten für den Führerschein könnten die Folge sein.

Nach wochenlanger Schließung wegen der Corona-Krise, dürfen Fahrschulen seit Montag wieder öffnen in MV. Im vergangenen Jahr versuchten sich nach Zahlen des Verkehrsministeriums unter Berufung auf den Prüfkonzern Dekra 19 159 Frauen und Männer am Führerschein. 43 Prozent der Fahrschüler fielen demnach im vergangenen Jahr durch die theoretische Prüfung, rund ein Drittel durch die praktische.

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