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Mecklenburg-VorpommernLand hebt Förderung für Neubau von Sozialwohnungen an

28.03.2026, 08:02 Uhr
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Damit Landesunterstützung für den Neubau von Sozialwohnungen trotz gestiegener Kosten noch funktioniert, hebt das Land die Förderung an - nicht zum ersten Mal. In den Uni-Städten gelten Sonderregeln.

Schwerin (dpa/mv) - Angesichts gestiegener Bau- und Finanzierungskosten erhöht das Land Mecklenburg-Vorpommern die Förderung für den Neubau und die Modernisierung bezahlbaren Wohnraums. Die entsprechende Förderrichtlinie erlaube eine Anpassung der maximal möglichen Förderhöchstbeträge je gebauten Quadratmeter alle zwei Jahre, erklärte Landesbauminister Christian Pegel (SPD). "Um sicherzustellen, dass die soziale Wohnraumförderung des Landes die Kosten auch in einem veränderten Marktumfeld angemessen berücksichtigt."

Die Förderung des Landes für den Neubau und die Modernisierung bezahlbaren Wohnraums erfolgt in Form zinsloser Darlehen, die mit einem Tilgungsnachlass, der wie ein Zuschuss wirkt, kombiniert werden.

Sonderregel für Rostock und Greifswald

Künftig könne etwa der Neubau von Sozialwohnungen mit einem zinslosen Baudarlehen von bis zu 3.800 Euro je Quadratmeter unterstützt werden, in den Städten Rostock und Greifswald mit ihren angespannten Mietmärkten sogar mit bis zu 3.990 Euro. Zuvor waren es früheren Angaben zufolge 3.570 beziehungsweise 3.750 Euro. Bereits 2024 waren die Förderbeträge demnach angehoben worden. Erhöhungen gibt es den Angaben zufolge auch bei den zinslosen Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen.

"Damit vermeiden wir, dass unsere Förderung und die der Förderberechnung zugrundeliegenden maximalen Kostenhöhen durch Inflation und Kostensteigerungen nicht mehr attraktiv sind und dann das Förderangebot ins Leere liefe", erklärte Pegel. In Zeiten gestiegener Kreditzinsen sei die Förderung mit zinslosen Darlehen für Wohnungsbauunternehmen attraktiv.

Quelle: dpa

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