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Berlin & BrandenburgMinister kritisiert Cannabis-Reform: Schwarzmarkt profitiert

28.03.2026, 08:56 Uhr
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Die Teillegalisierung von Cannabis bleibt nach zwei Jahren umstritten. 21 Anbauvereine dürfen inzwischen in Brandenburg ernten. Der CDU-Innenminister hält den neuen Umgang mit Cannabis für verfehlt.

Potsdam (dpa/bb) - Zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis zieht Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) ein negatives Fazit. Der Schwarzmarkt sei durch die Anbauvereine nicht zurückgedrängt worden, argumentierte der CDU-Politiker. "Meine Vorbehalte gegen die Teillegalisierung scheinen sich leider zu bestätigen."

"Der durch die Teillegalisierung gestiegene Bedarf wird kaum durch Eigenanbau und Anbauvereine gedeckt", sagte Redmann der Deutschen Presse-Agentur "Vielmehr profitieren illegale Strukturen des Schwarzmarkts von der Legalisierung. Damit werden die Vertriebswege auch für gefährlichere Drogen gestärkt." Das Innenministerium verwies auch auf den bisherigen Zwischenbericht zur Untersuchung der Auswirkungen des Gesetzes.

CDU-Parteitag forderte Rücknahme des Gesetzes

Der Parteitag der CDU votierte im Februar für eine Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung und eine Abschaffung des Gesetzes. Brandenburgs Gesundheitsministerium will vor einer Bewertung erst Ergebnisse der vom Bund in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Evaluation des Gesetzes abwarten.

Weitere Anträge für Anbauvereinigungen

In Brandenburg sind inzwischen 21 Anbauvereinigungen genehmigt worden. Das teilte das Verbraucherschutzministerium in Potsdam mit. Sechs weitere Anträge für solche Cannabis Clubs seien in der Prüfung.

Die Experten des Landes haben bisher 26 Kontrollen bei Anbauvereinigungen durchgeführt - während des Antragsverfahrens und nach der Genehmigung. Verstöße gegen Regelungen oder Bußgelder lägen nicht vor.

Die von der früheren Ampel-Koalition beschlossene Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland trat am 1. April 2024 in Kraft. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren den Konsum und Besitz von Cannabis unter bestimmten Bedingungen. Seit dem 1. Juli 2024 sind nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern zugelassen. Sie dürfen Cannabis gemeinschaftlich anbauen und ausschließlich an Mitglieder abgeben.

Gefahren durch Cannabis-Einfluss im Straßenverkehr

Im Jahr 2025 stieg laut Innenministerium die Zahl der Verkehrsunfälle unter Cannabiseinfluss leicht - von 115 im Jahr 2024 auf 119. Deutlich stärker zugenommen haben die festgestellten Verdachtsfälle "Fahren unter Einfluss von Cannabis", also Fälle, in denen es noch zu keinem Unfall kam, die betroffenen Fahrer aber durch polizeiliche Kontrollen im Straßenverkehr identifiziert wurden. Insgesamt wurden hier 1.727 Verdachtsfälle in 2025 erfasst. Zum Vergleich: 1.313 solcher Fälle wurden 2024 registriert (plus 31,5 Prozent).

Für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) gibt es seit Ende August 2024 einen gesetzlichen Grenzwert, ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot.

Quelle: dpa

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