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Mecklenburg-VorpommernMordversuch - 17-Jähriger erhält mehrjährige Jugendstrafe

16.01.2026, 11:30 Uhr
In-Stralsund-fiel-das-Urteil-gegen-einen-17-Jaehrigen-wegen-Mordversuchs-in-Tateinheit-mit-gefaehrlicher-Koerperverletzung

Nach einem lebensgefährlichen Messerangriff auf einen Schlafenden ist ein 17-Jähriger nun verurteilt worden. Das Gericht erklärt die Milde des Urteils.

Stralsund (dpa/mv) - Wegen einer Messerattacke auf den schlafenden Freund seiner Schwester hat das Landgericht Stralsund einen 17-Jährigen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Ukrainer habe die Vorwürfe gegen ihn im Kern gestanden, sagte eine Gerichtssprecherin. Er wurde demnach wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

"Ausschlagend für dieses ja doch recht milde Urteil war, dass er keinerlei Vorstrafen hat, dass er sich im Kerngeschehen geständig gezeigt hat." Hinzu komme der im Jugendstrafrecht dominante Erziehungsgedanke. Zudem habe sich das Opfer selbst auch nicht verstärkt für eine Bestrafung eingesetzt. Es sei etwa nicht als Nebenkläger aufgetreten und habe nach eigener Aussage auch keine bleibenden Schäden davongetragen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Täter vor, Ende Juli des vergangenen Jahres in Stralsund im Zimmer seiner Schwester mit einem Messer 22 Mal auf deren dort zunächst noch schlafenden Freund eingestochen zu haben. Bei dem entstandenen Handgemenge sei auch die Schwester an den Händen verletzt worden, bevor es der Mutter gelungen sei, den Angeklagten aus dem Zimmer zu drängen. Der Geschädigte wurde demnach lebensgefährlich verletzt und notoperiert.

Hintergründe bleiben unklar

Zuvor habe es in der Wohnung der Familie einen Streit gegeben. Anschließend habe sich die Situation zunächst beruhigt. Das spätere Opfer habe sich im Zimmer der Schwester schlafen gelegt. Am frühen Morgen kam es laut Anklage zu der Attacke. "Die genauen Hintergründe, warum das jetzt so gekommen ist, das ließ sich alles nicht mehr so richtig feststellen", sagte die Gerichtssprecherin.

Wegen des Alters des nun Verurteilten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Jugendstrafe würde bedeuten, dass er in einer Justizvollzugsanstalt speziell für Jugendliche und Heranwachsende untergebracht wird. In Mecklenburg-Vorpommern ist das die JVA Neustrelitz. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa

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