Mecklenburg-VorpommernSchwerin setzt im Streit um Öffnungszeiten auf Rechtsweg

Für unrechtmäßig hatte ein Gericht Regeln zur Sonntagsöffnung an touristischen Orten in MV erklärt. Das Land setzt auf die nächste Instanz und will eine Klärung für ganz Deutschland.
Schwerin (dpa/mv) - Nach der Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald (OVG) im Streit um Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in Urlaubsorten setzt Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung auf den Rechtsweg. Vorrangiges Ziel sei es, eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte (SPD) bei einem Pressegespräch. Man wolle "dann natürlich auch vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich das Revisionsverfahren durchstehen und dann entsprechend Erfolg haben".
Am Donnerstag habe die Landesregierung Beschwerde dagegen eingelegt, dass das OVG bei seinem Urteil im März keine Revision zugelassen hat. Bis 10. August müsse nun die Begründung für die Beschwerde eingereicht werden. Allein für die Entscheidung im Beschwerdeverfahren gehe man von etwa fünf Monaten aus. Sollte es dann tatsächlich zur Revision kommen, rechne man anschließend mit einer Verfahrensdauer von etwa 13 Monaten. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung dürfte es also noch dauern.
Strittige Regel wird trotz OVG-Urteil weiter angewendet
"Ich bin erstmal wahnsinnig dankbar und vor allen Dingen auch zuversichtlich, dass wir in dieser Saison und auch bis Ende des Jahres erstmal das beibehalten, was im Moment gültig ist", sagte Krister Hennige, Präsident der IHK Neubrandenburg. Derzeit wird die vom OVG für unrechtmäßig erklärte Regelung weiter angewendet.
Laut der Regelung ist die Sonntagsöffnung vom 15. März bis 31. Oktober und dann noch einmal über Weihnachten und Jahreswechsel vom 17. Dezember bis zum 8. Januar möglich. Allerdings gilt dies nur in als touristisch relevant erachteten Orten. 84 Gemeinden sind laut Schulte betroffen. Das OVG sah eine Verletzung des gesetzlich verankerten Sonn- und Feiertagsschutzes. Das gebotene Regel-Ausnahme-Verhältnis werde nicht gewahrt. Geklagt hatte die Gewerkschaft Verdi.
Eigentlich sollte die Regelung den Händlern im Nordosten endlich die gleichen Chancen wie im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein einräumen, wo dieselben Zeiträume für touristisch relevante Orte gelten.
Dennoch Arbeit an Ersatzverordnung
Parallel zum Rechtsweg beschäftigt sich das Land nach Aussage Schultes auch mit der Frage, "wie eine Ersatzverordnung für den Fall aussehen könnte, dass die Nichtzulassungsbeschwerde beziehungsweise später dann ja auch eventuell die Revision nicht von Erfolg gekrönt wird". Er stelle aber auch klar: "Wir haben die Intention, dass wir erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht sein werden, sodass wir da tatsächlich keine Ersatzverordnung brauchen."
Mit Blick auf die Ersatzverordnung sagte er: "Was wir nicht vorhaben, ist, das Rad zurückzudrehen, sondern wir sind ja immer noch im Wettbewerb auch mit anderen Regionen." Das verdeutliche auch, wieso eine Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht wichtig sei. "Weil die Fragen, die sich für uns stellen, stellen sich letztendlich für alle touristischen Regionen in Deutschland."
Bundeseinheitliche Klärung gefordert
Auch in Bayern werde ein neues Ladenöffnungsgesetz gerade mit Blick auf Sonntagsregelungen von Kirchen und Gewerkschaften beklagt. Auch in Schleswig-Holstein wolle die Gewerkschaft Verdi nach allem, was bekannt sei einer Verlängerung der dortigen Regelung nicht zustimmen. Nach Ansicht Schultes brauche es eine bundeseinheitliche Klärung entsprechender Fragen.
Kristin Just vom Handelsverband Nord sagte, die Betriebe, die die Möglichkeiten zur erweiterten Sonn- und Feiertagsöffnung in Tourismusregionen nutzten, erwirtschaften in dieser Zeit mitunter 10 bis 25 Prozent ihres Umsatzes und dieser lasse sich nicht ohne weiteres auf andere Zeiten verlagern.