Niedersachsen & BremenLies verteidigt Ausschluss von vier AfD-Kandidaten

Bei den Kommunalwahlen am Sonntag dürfen vier AfD-Kandidaten nicht zur Wahl antreten. Der Regierungschef hält die zugrunde liegenden Verfassungstreue-Checks für richtig.
Hannover (dpa/lni) - Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies hat den Ausschluss von vier AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen am Sonntag verteidigt. Der SPD-Politiker betonte, es sei nicht neu, die Verfassungstreue von Kandidaten zu prüfen, die für einen Beamtenstatus kandidieren. "Das war schon immer so, das war immer richtig, und das bleibt immer richtig. Der Schutz der Verfassung ist unser höchstes Gut, das wir haben", sagte Lies in einer Befragung im Landtag.
Zu dem Thema gefragt hatte ihn der AfD-Abgeordnete Thorsten Moriße, der selbst nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven zugelassen wurde. Ebenso dürfen AfD-Landesvize Stephan Bothe bei der Landratswahl in Lüneburg, der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert bei der Landratswahl in Friesland und Justin Vogel als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz nicht zur Wahl antreten.
Lies wies darauf hin, dass die Verfassungstreue-Checks nur die Direktwahlen für kommunale Spitzenämter, die sogenannten Hauptverwaltungsbeamten, betrafen und nicht die Kommunalvertretungen wie Stadträte. "Wer nicht in die Mitte der Gesellschaft gehört, sondern sich am Ende zu extremistischen Dingen bekennt, der kann in unserem Staat keine derart verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen", sagte Lies. Eine rechtliche Überprüfung der Ausschlüsse im Nachgang der Wahl sei aber das gute Recht der Betroffenen.