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Niedersachsen & BremenVerwaltungsgericht erlaubt Protestcamp im Kreis Vechta

08.07.2021, 12:40 Uhr

Oldenburg/Vechta (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat ein Protestcamp gegen die Massentierhaltung im Landkreis Vechta erlaubt. Das Gericht gab am Donnerstag einem Eilantrag der Organisatoren gegen einen ablehnenden Bescheid des Landkreises statt. Der Landkreis hatte am Dienstag das geplante Protestcamp des Bündnisses "Gemeinsam gegen die Tierindustrie" vom 12. bis zum 17. Juli abgelehnt. Die Kreisverwaltung hatte argumentiert, dass das Protestlager nicht vom Niedersächsischen Versammlungsgesetz gedeckt sei. (Az.: 7 B 2527/21)

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher des Landkreises kündigte am Nachmittag an, gegen die Entscheidung Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg einzulegen. Allerdings habe der Kreis die Versammlung per Bescheid unter Auflagen zugelassen. Dies gelte vorbehaltlich der ausstehenden Entscheidung des OVG.

"Wir sind bereit, aufzubauen", sagte eine Sprecherin des Aktionsbündnisses. Die Entscheidung des Gerichts sei ein klares Zeichen. Im Laufe des Montagnachmittags solle das Protestcamp seine Arbeit starten.

Die Veranstalter wollen in der Gemeinde Goldenstedt eine zeltstadtähnliche Veranstaltung organisieren, bei der etwa 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernachten können und versorgt werden. Geplant ist der Aufbau einer Feldküche, einer Wasserversorgung, von Toilettenkabinen und Waschgelegenheiten. Ein großes Zirkuszelt soll als Versammlungsort dienen. Hinzu kommen laut Gericht unter anderem 20 Versorgungs-, Funktions- und Veranstaltungszelte, eine stationäre Lautsprecheranlage und mehrere Megafone.

Aus Sicht des Landkreises dient das Camp nicht der Meinungskundgabe, sondern der Unterbringung der Teilnehmer und der Kommunikation. Dazu meinten die Richter, dass das Camp zumindest teilweise auch eine funktionale und symbolische Bedeutung für das Versammlungsthema habe. Auch der gewählte Standort in der Umgebung des größten deutschen Geflügelfleischproduzenten - der PWH-Gruppe (Wiesenhof) - und die mögliche Nutzung der Zelte für Workshops und den Austausch mit der lokalen Bevölkerung sei als Meinungskundgabe im Sinn einer Dauermahnwache zu sehen.

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