Nordrhein-WestfalenGericht: Herzkrankes Kind darf an Klassenfahrt teilnehmen

Ein herzkranker Grundschüler sollte von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Nun hat ein Gericht entschieden, dass der Junge mitfahren darf. Wie lautet die Begründung?
Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein neunjähriger Grundschüler aus Wuppertal darf trotz Herzkrankheit an seiner Klassenfahrt teilnehmen. Die Schule hatte den Jungen von der mehrtägigen Fahrt ausgeschlossen. Doch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf verpflichtete sie nun per Eilentscheid, den Neunjährigen mitzunehmen.
Die Sicherheit des Kindes könne nicht gewährleistet werden, hatte die Schule argumentiert. Dagegen gingen der Schüler und seine Eltern vor - mit Erfolg. Ein Ausschluss sei nur bei einer konkreten Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit des Schülers zulässig, befand das Gericht.
Den Fachärzten zufolge gebe es aber keine Anhaltspunkte für eine akute Verschlechterung der Gesundheit während oder durch die Klassenfahrt. Es müsse lediglich sichergestellt werden, dass der Schüler seine Medikamente einnehme. Dies rechtfertige keinen Ausschluss von der Fahrt.
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. Die Klassenfahrt soll in wenigen Tagen starten.