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Nordrhein-WestfalenNRW will Billiglöhne bei Landesaufträgen ausschließen

28.04.2026, 13:01 Uhr
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Die schwarz-grüne Koalition will nur noch faire Löhne bei Landesaufträgen. Was das für Beschäftigte, Bauunternehmen und die Kommunen bedeutet.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Unternehmen, die preisgünstige Angebote durch unfaire Billiglöhne erzielen, sollen keine Aufträge des Landes Nordrhein-Westfalen bekommen. Das sieht der Entwurf für ein sogenanntes Tarifentgeltsicherungsgesetz vor, den die Landesregierung in Düsseldorf vorgestellt hat.

Demnach sollen Aufträge des Landes künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihre Mitarbeiter nach den jeweiligen Branchentarifverträgen zu bezahlen. Die Regelung solle für Betriebe aus allen Branchen gelten, in denen viele öffentliche Aufträge vergeben werden und in denen untertarifliche Bezahlung den Wettbewerb verzerre, teilte die Landesregierung mit. Das solle ebenso für Sub- und Verleihunternehmen gelten.

Keine Schule mit Dumping-Löhnen bauen

"Wenn ein öffentlicher Auftrag vergeben wird – etwa für den Bau einer Schule – soll nicht der billigste Anbieter gewinnen, sondern ein Unternehmen, das seine Beschäftigten fair nach Tarif bezahlt", erläuterte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Das sei nicht nachteilig für die Unternehmen: "Wer gute Löhne zahlt, sichert Fachkräfte, stärkt die Kaufkraft vor Ort und sorgt für nachhaltigen Wettbewerb."

Die neuen gesetzlichen Vorgaben sollen für Vergaben ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro für Dienstleistungen und 100.000 Euro für Bauleistungen gelten und zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten. Die geplanten Regelungen umfassen Aufträge des Landes NRW sowie seiner Aufsicht unterliegende Körperschaften.

Gerade Betriebe in NRW profitierten, wenn ein Unterbietungswettbewerb auf den Schultern der Beschäftigten unterbunden werde, unterstrich Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Das Land wolle mit gutem Beispiel vorangehen und gute Löhne sichern. Die Umsetzung werde bürokratiearm und digital gestaltet.

Sinkende Tarifbindung - NRW noch leicht vorne

Bundesweit ist die Tarifbindung nach Angaben der Landesregierung in den vergangenen zehn Jahren stetig gesunken. Aktuell arbeitet demnach knapp die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland für tarifgebundene Unternehmen.

Zwar liege NRW mit drei weiteren Bundesländern noch über der 50-Prozent-Marke, aber auch hier sinke die Zahl tarifgebundener Betriebe. Zum Vergleich: 2018 profitierten in NRW noch 60 Prozent der Arbeitnehmer von einer Tarifbindung.

Für nordrhein-westfälische Städte, Kreise, Gemeinden und Kommunalverbände und die überwiegend von ihnen finanzierten oder ihrer Aufsicht unterliegenden Körperschaften ändere die neue Rechtslage nichts, erklärte die Landesregierung. Die bisherigen Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetz würden in die Novelle übertragen. Das erste Tariftreuegesetz des Landes war schon Anfang 2012 von der damaligen rot-grünen Minderheitsregierung beschlossen und 2018 neu gefasst worden.

Quelle: dpa

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