Nordrhein-WestfalenNRW will Entschuldung für Millionen Betroffene erleichtern

Millionen Menschen stecken in der Schuldenfalle. NRW und Baden-Württemberg dringen auf Entrümpelung bürokratischer Insolvenzverfahren, um den Weg zur Restschuldbefreiung endlich zu vereinfachen.
Düsseldorf (dpa/lnw) - In Deutschland sind Millionen Menschen überschuldet, aber nur ein Bruchteil von ihnen traut sich in die bürokratischen Verbraucherinsolvenz- und Entschuldungsverfahren. Nordrhein-Westfalen will Betroffenen gemeinsam mit Baden-Württemberg den Weg zur zweiten Chance nach der Überschuldung erleichtern. Zur Justizministerministerkonferenz im Juni liege ein entsprechender Vorschlag auf dem Tisch, kündigte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in Düsseldorf an.
Derzeit müssten sich Schuldner durch ein Labyrinth teils sinnloser Anträge und Formulare kämpfen, sagte Limbach. In Zeiten der Digitalisierung sei das 1999 in Kraft getretene Verfahren so nicht mehr zeitgemäß. Die beiden Länder schlagen unter anderem vor, die Zahl der Anträge zu reduzieren, Prüfverfahren zu entschlacken sowie für Insolvenzanfechtungen und die Verwertung von Schuldnervermögen eine Bagatellgrenze einzuführen.
Nach Lebenskrise im Schuldensumpf
Überschuldung sei ein Massenphänomen, betonte Rechtsanwalt Christoph Zerhusen von der Verbraucherzentrale NRW. "In Nordrhein-Westfalen sind annähernd zehn Prozent der Menschen überschuldet. Das sind ungefähr 1,5 Millionen Menschen." In den wenigsten Fällen gehe es um Leute, die einfach nicht mit Geld umgehen könnten, sondern überwiegend um Menschen, die in Lebenskrisen geraten seien - etwa durch Jobverlust oder Tod eines Partners.
Bundesweit sei von sieben bis neun Millionen überschuldeten Zahlungsunfähigen auszugehen, ergänzte Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht. Nur etwa 100.000 Betroffene begäben sich in ein Verfahren mit Restschuldbefreiung. "Das ist viel zu wenig. Das ruft nach Änderung und Erleichterung."
Ungleicher Zugang zu Beratung
Nötig sei auch ein breiteres Beratungsnetz, forderten die beiden Anwälte. Die Zahl der Schuldnerberater sei bei weitem nicht ausreichend und es gebe Orte, wo solche niedrigschwelligen Anlaufstellen überhaupt nicht vorhanden seien. Es sei aber Teil der Demokratie, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien, mahnte Zerhusen. Dazu gehöre auch gleicher Zugang zum Recht.
"Überschuldung tritt nicht von einem Tag auf den nächsten ein, sondern ist ganz überwiegend ein sehr langer Prozess, der mit einer erheblichen persönlichen Zerrüttung einhergeht", erklärte der Verbraucherschützer. "Das heißt, die Menschen verlieren immer mehr ihr Selbsthilfepotenzial und verharren nachher in depressionsartigen Zuständen, aus denen sie sich selber nicht mehr befreien können."
Schwere Entscheidung: Miete bezahlen oder Essen?
Hinter diesen Zahlen stünden reale Schicksale, betonte auch Limbach: "Familien, die ihre Rechnungen nicht bezahlen können. Alleinerziehende, die zwischen Miete und Lebensmitteln abwägen müssen. Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind - durch Krankheit, Jobverlust oder hohe Preise."
Es könne nicht sein, dass die sozusagen erst ein juristisches Staatsexamen benötigten, um sich durch das Verbraucherinsolvenzverfahren zu kämpfen. Jetzt müssten weitere Verbündete in Bund und Ländern geworben werden, um das Gesetz noch vor der nächsten Bundestagswahl zu ändern. "Durch die Wirtschaftskrise drängt es, und da können wir uns kein langes Zögern und keine jahrelangen Beratungen erlauben."