Nordrhein-WestfalenNoch kein Urteil im Streit um neue iPads für Schüler

Die Stadt Datteln brauchte neue Tablets für ihre Schulen. Weil bislang iPads im Einsatz sind, sollen auch die neuen Geräte vom Hersteller Apple kommen. Dagegen geht Konkurrent Samsung juristisch vor.
Düsseldorf/Datteln (dpa/lnw) - In einem Rechtsstreit um den Kauf neuer iPads für die Schulen in der Stadt Datteln gibt es noch keine Entscheidung. Der Elektronik-Konzern Samsung klagt gegen die Stadt im nördlichen Ruhrgebiet, weil sie für ihre Schulen gezielt neue iPads des Herstellers Apple nachbestellen wollte. Samsung verlangt hingegen, dass die Ausschreibung keinen Hersteller bevorzugen dürfe.
Bei einem kurzen Verhandlungstermin am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gab es noch keine Fortschritte. Der Senat habe mitgeteilt, dass noch Schriftsätze eingereicht worden seien, die man zunächst auswerten müsse, sagte eine Gerichtssprecherin. Eine Entscheidung wollen die Richter frühestens im September verkünden.
Die Stadt Datteln will rund 650 in die Jahre gekommene iPads, die an den Schulen genutzt werden, durch neue Geräte ersetzen. Der Auftrag dafür wurde ausgeschrieben. Dabei habe die Stadt gezielt die Anschaffung von neuen iPads - also Tablets der Marke Apple - ausgeschrieben, sagte die OLG-Sprecherin. Andere Hersteller mit anderen Betriebssystemen wurden also ausgeschlossen.
Stadt: Systemwechsel wäre nicht zumutbar
"Ein Systemwechsel wäre mit ganz erheblichen Komplikationen verbunden und der Stadt Datteln nicht zumutbar", sagte Jörn Rasmußen, IT-Leiter und Digitalisierungsbeauftragter der Stadt Datteln, im März der "WAZ". Aktuell äußert sich die Stadt nicht mehr zu dem Thema und verweist auf das laufende Verfahren.
Doch Apple-Konkurrent Samsung will nicht akzeptieren, dass die Stadt alle anderen Marken von vornherein ausschließt. Seit Monaten geht der Tech-Gigant nun juristisch gegen die 36.000-Einwohner-Stadt vor. "Wir möchten den Wettbewerb gesichert sehen. Deshalb plädieren wir an der Stelle für offenere Standards und produktneutrale Ausschreibungsverfahren", sagte eine Unternehmenssprecherin.
In erster Instanz wurde die Klage zurückgewiesen, doch Samsung zog daraufhin vor das Oberlandesgericht Düsseldorf. Rein rechtlich sei es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, dass sich eine Kommune schon bei der Ausschreibung auf ein bestimmtes Produkt oder eine Marke festlege, erläuterte die Gerichtssprecherin. Doch die Voraussetzungen dafür seien eng gefasst. Ob sie im Fall der iPads für die Schüler in Datteln vorliegen, will der zuständige Senat in den kommenden Wochen weiter prüfen. Ein Verkündungstermin wurde für den 2. September festgesetzt.
Vorerst keine Tablets für Erstklässler
Die Schülerinnen und Schüler in Datteln müssen deshalb vorerst weiterhin ohne neue Tablets im Unterricht auskommen. "Wir haben aktuell mit den Grundschulen vereinbart, dass erste Klassen vorerst nicht mit neuen Geräten ausgerüstet werden und im Unterricht zunächst auf Tablets verzichten", sagte der städtische IT-Leiter Rasmußen im März der "WAZ".