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Nordrhein-WestfalenPflegereform: Laumann pocht auf faire Löhne

05.06.2026, 12:44 Uhr
Dass-Pflegepersonal-nach-Plaenen-der-Bundesregierung-kuenftig-nicht-mehr-grundsaetzlich-nach-Tarif-bezahlt-werden-muss-bereitet-Nordrhein-Westfalens-Gesundheitsminister-Karl-Josef-Laumann-CDU-Kopfzerbrechen

Pflegekräfte könnten bald weniger verdienen – Minister Laumann stellt sich gegen das Ende der Tarifbindung.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mahnt, Pflegepersonal trotz geplanter Reform und Sparzwängen angemessen zu bezahlen. Dass Pflegeheime ihre Mitarbeiter nach dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nicht mehr nach Tarif bezahlen müssen, sieht Laumann kritisch.

"Pflegepersonen haben einen Anspruch darauf, für ihre Arbeit vernünftig bezahlt zu werden", sagte der CDU-Politiker der "Rheinischen Post" in Düsseldorf. Das geplante Aussetzen der Tariftreueregelung werde sein Haus genau prüfen. Immerhin habe sie dazu geführt, dass die Entlohnung in der Pflege deutlich gestiegen sei.

Laumann: Im Prinzip pragmatisch, vernünftig, dringend geboten

Grundsätzlich bewertete Laumann das Reformvorhaben jedoch positiv. "Der Gesetzentwurf entspricht einem pragmatischem und vernünftigen Vorgehen, um die Beiträge zur Pflegeversicherung einigermaßen stabil zu halten", sagte er der Zeitung. "Das ist angesichts der wirtschaftlichen Lage dringend geboten."

Auch wenn Änderungen dazu führten, dass Leistungen der Pflegeversicherung eingeschränkt würden, bleibe doch der Kern erhalten: "Pflegebedürftige erhalten Unterstützung, um die mit der Pflegebedürftigkeit verbundenen Kosten besser schultern zu können."

Warkens Entwurf sieht diverse Ausgabenbremsen und zusätzliche Einnahmen vor, um Milliarden-Lücken zu decken und allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden. Für Heimbewohner sollen bei Entlastungszuschlägen, die mit der Aufenthaltsdauer steigen, zeitliche Verschiebungen greifen. Der Pflegebeitrag für Kinderlose soll auf 4,3 Prozent steigen. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen kommen. Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen tendenziell angehoben werden. Geplant sind auch Kürzungen bei Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige.

Quelle: dpa

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