Nordrhein-WestfalenTödlicher Raserunfall: Bewährungsstrafe für 21-Jährigen

Ein Autofahrer fährt unter Drogeneinfluss zu schnell und erfasst an einer Ampel einen Jungen. Das Kind stirbt an schweren Kopfverletzungen. Jetzt hat das Amtsgericht das Urteil gesprochen.
Dortmund (dpa/lnw) - Fast zwei Jahre nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Dortmund hat das Dortmunder Amtsgericht einen heute 21 Jahre alten Autofahrer verurteilt. Wegen fahrlässiger Tötung verhängten die Richter eine Jugendstrafe von zwei Jahren zur Bewährung. Außerdem muss der Dortmunder weitere drei Jahre auf seinen Führerschein verzichten.
Der Angeklagte hatte im Prozess eingeräumt, am Abend des 29. Juni 2024 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf eine Ampel zugefahren zu sein. Die Ampel zeigte für Autos schon rund fünf Sekunden Rotlicht, als das Fahrzeug einen elfjährigen Jungen erfasste, der gerade bei Grünlicht zeigender Fußgängerampel die Straße überquerte.
Das Kind wurde meterweit durch die Luft geschleudert und erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Auch die damals 15 Jahre alte Schwester des Jungen wurde von dem Auto getroffen und erlitt einen Fußbruch. Der Junge starb zwei Tage später im Krankenhaus.
Blutprobe zeigte Cannabis-Rückstände
Eine Blutprobe hatte später ergeben, dass der Angeklagte am Tattag unter dem Einfluss von Cannabis stand. Zum Zeitpunkt der Kollision hatte er seinen getunten BMW auf eine Geschwindigkeit zwischen 70 und 90 Kilometern pro Stunde beschleunigt.
Bei dem Zusammenstoß saßen noch zwei weitere Männer und zwei junge Frauen in dem Auto. "Wir waren entspannt, die Stimmung war gut", erinnerte sich der Angeklagte im Prozess.
Staatsanwalt forderte "klares Zeichen"
Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen und eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten zu verhängen. "Es ist an der Zeit, ein klares Zeichen zu setzen", hatte der Sitzungsvertreter in seinem Plädoyer erklärt.
Die Richter wollten so weit aber mit dem Urteil nicht gehen. "Das Verhalten grenzt zwar fast schon an Rücksichtslosigkeit", sagte der Vorsitzende Richter in der Begründung. "Aber zur Erziehung des Angeklagten bedarf es keiner Gefängnisstrafe." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.