Nordrhein-WestfalenWer jetzt mit dem Führerschein-Umtausch dran ist

Nach und nach müssen alte Führerscheine in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Wie viele Autofahrer sich nicht an die Fristen halten, lässt sich schwer abschätzen.
Köln (dpa/lnw) - Die alten Papierführerscheine sollten längst umgetauscht sein - inzwischen sind die Scheckkarten-Führerscheine dran: Am 19. Januar endet die Umtauschfrist für alle Führerscheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden.
Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. So solle sichergestellt werden, dass alle in der EU in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten, heißt es auf der Website der Bundesregierung. In NRW betrifft das nach früheren Angaben des Verkehrsministeriums rund zehn Millionen Führerscheine.
Wer nicht umtauscht, riskiert ein Verwarngeld
Die Umtauschaktion läuft seit 2022 und erfolgt gestaffelt nach Geburts- oder Ausstellungsjahr. Wer seinen Stichtag verpasst und weiter mit dem alten Führerschein durch die Gegend fährt, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.
Wie viele Autofahrer ihre Frist versäumen, lässt sich nicht sagen. Verlässliche Daten fehlen, es gibt keine zentrale Erfassung. Zahlen aus einigen Städten legen aber den Schluss nahe, dass längst nicht alle Autofahrer es mit der Umtauschpflicht so genau nehmen.
Zahlen weisen große Differenzen auf
In Münster etwa hätten nach Angaben der Stadt seit 2022 insgesamt rund 76.000 Personen ihren Führerschein umtauschen müssen - tatsächlich seien bisher aber nur etwa 23.000 Führerscheine umgestellt worden. In Dortmund wären seit 2022 rund 177.000 Umtausche fällig gewesen - bis heute seien knapp 40.000 erfolgt, teilte eine Sprecherin mit. In Köln wurden laut Stadt bislang knapp 86.000 Führerscheine umgetauscht - rein rechnerisch müssten es 234.000 sein.
Allerdings könne man diese Zahlen nicht ins direkte Verhältnis zueinander setzen, betonten die Städte. Wenn zum Beispiel jemand weggezogen sei und seinen Führerschein an seinem neuen Wohnort umgetauscht habe, werde dies nicht berücksichtigt.