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Rheinland-Pfalz & SaarlandFamilie verklagt nach Tod von Sohn die Justiz

20.01.2026, 12:31 Uhr
Nach-der-toedlichen-Messerattacke-auf-ihren-Sohn-kommen-die-Eltern-nicht-zur-Ruhe

2023 stirbt ihr Sohn nach einer Messerattacke auf einer Kirmes. Ein US-Soldat wird freigesprochen. Warum die Familie vor das Oberlandesgericht zieht.

Koblenz/Wittlich (dpa/lrs) - Nach dem offiziell unaufgeklärten Mord an ihrem Sohn vor zweieinhalb Jahren auf der Kirmes in Wittlich sehen die Eltern Versäumnisse bei der deutschen Justiz. Sie haben beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz einen Antrag gestellt, der feststellen solle, dass das Handeln der Staatsanwaltschaft Trier rechtswidrig war, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Über den Antrag vom Mai 2025 sei noch nicht entschieden. Zuvor hatte die Zeitung "Trierischer Volksfreund" darüber berichtet.

Ein wegen des Tötungsdelikts angeklagter US-Soldat ist Mitte Oktober 2024 von dem US-Militärgericht auf der Air Base Spangdahlem im Eifelkreis Bitburg-Prüm freigesprochen worden. Kurz nach einem tödlichen Messerangriff auf den 28-Jährigen im August 2023 hatte der US-Soldat in der Vernehmung ein Geständnis abgelegt. Dieses Geständnis war aber im US-Militärprozess als Beweismittel nicht verwendet worden.

Familie: Staatsanwaltschaft hätte ermitteln müssen

In dem Antrag an das OLG geht es konkret darum, dass nach Ansicht der Opferfamilie die Staatsanwaltschaft Trier das Verfahren von der US-amerikanischen Militärjustiz hätte zurückholen müssen. Eigentlich gibt Deutschland Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten an die US-Militärjustiz ab. Das sieht das Zusatzabkommen des Nato-Truppenstatuts so vor.

In Einzelfällen können die deutschen Ermittler aber den Verzicht auf Strafverfolgung widerrufen. Dann müssen sie das innerhalb von 21 Tagen den Militärbehörden mitteilen. Bei einem Geisterfahrer-Unfall in der Eifel gegen einen US-Soldaten, bei dem eine Fahrerin starb und zwei weitere Frauen schwer verletzt wurden, war dies jüngst der Fall.

Nato-Truppenstatut wird Thema im Rechtsausschuss

Der Mann war im November 2025 vor dem Landgericht Trier zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ende 2024 hatte der inzwischen verstorbene damalige Justizminister Herbert Mertin (FDP) angekündigt, die Durchführung des Nato-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens überprüfen zu lassen. An diesem Donnerstag steht das Thema im Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags auf der Tagesordnung.

Quelle: dpa

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