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Rheinland-Pfalz & SaarlandGesundheitsminister bestellt Chef der Pflegekammer ein

10.04.2026, 03:31 Uhr
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(Foto: Alexandra Schug/privat/dpa)

Demonstrationen, abgebrochene Mitgliederbefragung, Niederlage vor Gericht: Die Pflegekammer steht im Fokus. Minister Hoch verlangt jetzt Erklärungen.

Mainz (dpa/lrs) - Gesundheitsminister Clemens Hoch hat den Vorstand der rheinland-pfälzischen Pflegekammer zu einem klärenden Gespräch einbestellt. Er sehe einen "zeitnahen und strukturierten Austausch" als "zwingend erforderlich" an, schreibt der SPD-Politiker in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Als Gründe nennt Hoch in dem Schreiben den Abbruch der Mitgliederbefragung und die Konsequenzen aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Mitgliedsbeiträge.

Kammer-Präsident Markus Mai habe zudem gesagt, die vom Gericht festgestellten Mängel bei der Erfassung aller Mitglieder seien maßgeblich auf Defizite der gesetzlichen Grundlage zurückzuführen, kritisierte Hoch und forderte eine detaillierte Begründung. Diese Vorgänge berührten unmittelbar die Aufsicht des Ministeriums.

Die Kammer, die sich um die Interessen von rund 40.000 Pflegekräften im Land kümmern soll, steht schon seit längerer Zeit in der Kritik. Viele Mitglieder sehen ihre Belange nicht von der Kammer vertreten und stellten auch ihren Fortbestand infrage. Bei der Umfrage ging es darum, wie es mit der Pflegekammer weitergehen sollte.

Kammer brach Mitgliederbefragung ab

Die Kammer brach die Online-Befragung ihrer Mitglieder jedoch nach heftiger Kritik an der Ausgestaltung und technischen Problemen zum Start vorzeitig ab. Bereits vorab war von Mitgliedern und Gewerkschaftsseite moniert worden, dass der Zeitraum für die Befragung recht kurz sei und teils in den Osterferien liege, in denen viele verreist seien. Für Unmut hatte auch gesorgt, dass die Internetseite für eine Teilnahme an der Umfrage zunächst nicht erreichbar war.

Viele Pflegekräfte stören sich auch an der Pflichtmitgliedschaft in der Kammer, es gab auch Demonstrationen. Es galt als ausgemacht, dass die Umfrageergebnisse mitentscheidend dafür sein sollten, ob es mit der Kammer weitergeht.

Juristische Niederlage

Abseits dessen hatte die Pflegekammer vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine juristische Niederlage erlitten. Das Gericht gab Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Erhebung von Kammer-Mitgliedsbeiträgen für das Jahr 2025 statt.

Es sah eine mangelhafte Beitragskalkulation und monierte unter anderem, dass ein Teil der Mitglieder bei der Berechnung nicht berücksichtigt worden sei. Auch sei ein nicht verwendeter Teil des Gewinns aus einem anderen Jahr im Haushaltsplan für 2025 nicht korrekt eingestellt worden, so das Gericht. Wäre dies geschehen, hätte dies zu einer spürbar niedrigeren Beitragslast geführt.

Vor dem Hintergrund sei eine für 2025 beschlossene Beitragserhöhung um 18 Prozent nicht zu rechtfertigen gewesen. Das Gericht betonte zudem, dass es der Kammer grundsätzlich verboten sei, Vermögen zu bilden. Sie habe 2025 Rücklagen in zu großem Umfang vorgehalten.

Quelle: dpa

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