Rheinland-Pfalz & SaarlandSPD: "Kinder sind keine potenziellen Sparposten"

Weniger Geld für jugendliche Kinder Alleinerziehender? Kritik an den Plänen von Schwarz-Rot im Bund kommt auch aus der rheinland-pfälzischen SPD.
Mainz (dpa/lrs) - Der rheinland-pfälzische SPD-Chef Alexander Schweitzer und Familienministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler sehen die Pläne der Bundesregierung zur Kürzung des Unterhaltszuschusses kritisch. "Statt bei der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen anzusetzen, müssen wir diejenigen stärker in die Verantwortung nehmen, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, was mehrheitlich Väter in Deutschland betrifft, denn alleinerziehend sind meistens die Mütter", sagte der kommissarische Parteichef Schweitzer in Mainz.
Sozialministerin: Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein
Beim anstehenden parlamentarischen Prozess in Berlin sei es "wichtig zu beachten, dass Kürzungen im Unterhaltsbereich einen der sensibelsten Bereiche der Gesellschaft berühren", sagte Bätzing-Lichtenthäler, die auch Sozialministerin ist. "Und dort gibt es für mich klare rote Linien. Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, negative Effekte für sie gilt es mit allen Mitteln zu verhindern."
"Kinder sind keine potenziellen Sparposten", betonte die Ministerin und ehemalige Parteichefin. "Darüber hinaus müssen wir das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden, die ohnehin diesbezüglich eine gefährdete Gruppe sind, minimieren."
Den Unterhaltsvorschuss übernimmt der Staat für Kinder von Alleinerziehenden, wenn ein Partner seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, den Vorschuss nicht mehr bis zum 18. Geburtstag zu zahlen, sondern nur noch bis 16. Betroffen wären nach ihren Angaben etwa 80.000 Jugendliche. Das Vorhaben stößt beim Koalitionspartner SPD auf Kritik.
In Rheinland-Pfalz wären 5.500 Jugendliche betroffen
Von den insgesamt mehr als 40.800 Kindern in Rheinland-Pfalz hätten dann mehr als 5.500 keinen Anspruch mehr auf das Geld, heißt es im Familien- und Sozialministerium. Bei einer monatlichen Unterhaltsvorschusszahlung von derzeit 394,00 Euro würden nach Berechnungen des Ministeriums fast 26,18 Millionen Euro gespart. Allerdings: Durch diese Kürzung könnten mehr Jugendliche Ansprüche auf andere Leistungen bekommen, wie etwa Arbeitslosengeld II oder Wohngeld.
Mehr als die Hälfte des Vorschusses ist nicht rückholbar
Rheinland-Pfalz habe seit der Einführung des Unterhaltsvorschuss im Jahr 1980 bei der sogenannten Rückgriffsquote des Geldes immer über dem Bundesdurchschnitt gelegen, heißt es im Ministerium. Zuletzt habe diese Quote stabil bei rund 19 Prozent gelegen.
Mehr als die Hälfte des bezahlten Unterhaltsvorschuss sei aber nicht rückholbar. Die Gründe: Der andere Elternteil ist nicht unterhaltspflichtig, leistungsfähig, unauffindbar oder gestorben.
Rechtliche Möglichkeiten
Zu den rechtlichen Möglichkeiten, gegen säumige Unterhaltspflichtige vorzugehen, gehörten beispielsweise Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Lohn- und Kontopfändungen sowie strafrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der Unterhaltspflicht.
Der Bund plane auch verschärfte Auskunftspflichten und weitere Sanktionen. "Entscheidend ist aus Sicht des Landes jedoch, dass diese Maßnahmen wirksam sind und nicht unbeabsichtigt dazu führen, dass sich die wirtschaftliche Situation der Unterhaltspflichtigen verschlechtert", warnt das Ministerium.
Als Druckmittel etwa den Führerschein zu entziehen, müsse deshalb sorgfältig geprüft werden. "Wenn dadurch die Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt werden, kann dies den Rückgriff sogar erschweren."