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Rheinland-Pfalz & SaarlandTollwut-Virus bei totem Hund – Ermittlungen laufen

18.02.2026, 12:19 Uhr
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Deutschland gilt seit 2008 als frei von Tollwut. Ein eingeschleppter Fall in Rheinland-Pfalz sorgt für Aufsehen. Waren die Papiere des Tieres gefälscht?

Ludwigshafen/Mainz (dpa/lrs) - Im Fall des im Rhein-Pfalz-Kreis an Tollwut verendeten Hundes aus Russland ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz. Das teilte das Polizeipräsidium Rheinpfalz mit. Man stehe im engen Austausch mit dem zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, erklärte eine Sprecherin in Ludwigshafen. "Zum aktuellen Zeitpunkt sind weitere Auskünfte zu den geplanten polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen nicht möglich."

Dem Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz zufolge sind zwischen Januar 2021 und Februar 2026 zehn Fälle bekannt, in denen illegaler Welpenhandel und/oder ein gefälschter Impfpass im Bundesland eine Rolle spielte. "Bei den zehn Anzeigen handelt es sich ausschließlich um Hundewelpen", teilte das LKA in Mainz mit. "Mutmaßlich wurden diese aus Rumänien, Serbien, Russland und Polen illegal eingeführt."

Landesumweltministerium erinnert an Gesetzentwurf

Ein Sprecher des Landesumweltministeriums sagte, zur besseren Überwachung des Onlinehandels mit Hunden, Katzen und exotischen Tieren habe Rheinland-Pfalz bereits 2019 mit Schleswig-Holstein einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. "Eine der Forderungen war die Einführung einer Identitätspflicht für alle Anbieter auf Online-Plattformen sowie eine verpflichtende Zertifizierung der Verkaufsportale."

Auch die Rückverfolgbarkeit sollte somit besser gewährleistet werden können, um den illegalen Import von zu jungen oder kranken Welpen insbesondere aus Osteuropa zu unterbinden. Der Bundesrat habe der Initiative zugestimmt und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes von 2024 sei aber dem Bruch der Ampel-Koalition zum Opfer gefallen.

Landkreis: Weitere betroffene Veterinärämter wurden informiert

Dem Rhein-Pfalz-Kreis zufolge sind seitens des Kreis-Veterinäramtes und des Gesundheitsamtes alle notwendigen Maßnahmen zu dem Fall abgeschlossen – unter anderem die Kontaktermittlung von Menschen und Tieren, ihre individuelle Risikobewertung sowie gegebenenfalls das Anraten einer Impfung. Wie der aktuelle Stand außerhalb des Zuständigkeitsgebiets sei, darüber habe man keine Kenntnis. "Die weiteren betroffenen Veterinärämter wurden über das Schnellwarnsystem des Bundes und der Länder informiert."

Im Rhein-Pfalz-Kreis war der Verwaltung zufolge bei einem toten Hund aus Dannstadt-Schauernheim der Tollwut-Erreger nachgewiesen worden. Das ursprünglich aus Russland stammende Tier zeigte nach einer Operation Ende Januar Verhaltensauffälligkeiten und wurde in die Quarantänestation eines Tierheims in der Region gebracht. Dort verendete es in der darauffolgenden Nacht.

Verdacht: Falsche Angaben?

Die für die Überführung erforderlichen Papiere – laut denen der Hund gegen Tollwut geimpft war – sowie der implantierte Chip waren der Kreisverwaltung zufolge nicht zu beanstanden. Im Nachhinein bestehe aber der Verdacht, dass das Alter des Tieres nicht korrekt angegeben wurde sowie dem Tier andere Papiere zugeordnet wurden und es demnach nicht gegen Tollwut geimpft war. Deutschland gilt seit 2008 als frei von der klassischen Form der Tollwut.

Quelle: dpa

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