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Rheinland-Pfalz & SaarlandWas man zur Stimmabgabe bei der Landtagswahl wissen sollte

20.03.2026, 04:01 Uhr
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Wer darf am 22. März in Rheinland-Pfalz wählen und wie läuft die Stimmabgabe ab? Die wichtigsten Infos zu Wahlberechtigung, Stimmzettel und Unterstützung für Menschen mit Behinderung.

Mainz (dpa/lrs) - Bei der Landtagswahl am 22. März entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, wie sich das Parlament in Mainz zusammensetzt. Der Landtag von Rheinland-Pfalz beschließt Gesetze, wählt den Ministerpräsidenten und kontrolliert die Landesregierung. Kurz gesagt: Wer hier gewählt wird, prägt die Politik für die kommenden fünf Jahre. Doch wie funktioniert Wählen eigentlich?

Wer darf wählen?

Um bei den rheinland-pfälzischen Landtagswahlen wählen zu dürfen, müssen am Wahltag drei Voraussetzungen erfüllt sein. Wählen dürfen alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft haben und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten.

Was steht auf der Wahlbenachrichtigung?

Alle Wahlberechtigten sollten der Landeszentrale für politische Bildung zufolge bis zum 1. März eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. In der Wahlbenachrichtigung steht der Wahltermin, die Adresse und die Öffnungszeiten des zugewiesenen Wahllokals und ob es barrierefrei ist. Außerdem finden sich dort Hinweise, wie man die Briefwahl beantragt.

Wie wählt man?

Ob am Wahltag im Wahllokal oder schon vorab per Brief: Bei der Landtagswahl haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen. Auf dem amtlichen Wahlzettel stehen alle Parteien und alle Bewerber und Bewerberinnen des jeweiligen Wahlkreises. Die Erststimme oder auch Wahlkreisstimme ist für die Person, die den Wahlkreis im Landtag vertreten soll. Mit der Zweitstimme, oder auch Landesstimme kreuzt man eine Partei an.

Kann man Hilfe bei der Stimmabgabe bekommen?

Menschen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, können dem Landeswahlleiter zufolge Hilfe von Personen ihres Vertrauens einholen. Dies kann auch ein Mitglied des Wahlvorstands im jeweiligen Wahllokal sein.

Die Hilfeleistung muss sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers beschränken. Eine solche Unterstützung könnten auch Personen erhalten, die nicht lesen können.

Welche Wahlhilfen gibt es für sehbehinderte Menschen?

Mit Hilfe sogenannter Stimmzettelschablonen soll dem Landeswahlleiter zufolge blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten die Stimmabgabe ermöglicht werden. Stimmzettel aus allen Wahlkreisen seien dem Landesblindenverband zur Verfügung gestellt worden, so könne für jeden Wahlkreis eine Schablone erstellt werden.

Die Schablonen würden jedoch nicht in Wahllokalen vorgehalten werden, auf Anforderung würden sie kostenlos an Betroffene ausgegeben.

Quelle: dpa

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