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Sachsen-Anhalt353 Verurteilte vermeiden Haft durch gemeinnützige Arbeit

14.03.2026, 13:57 Uhr
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Kurze Freiheitsstrafen sollen möglichst vermieden werden. Dafür heißt es im Gegenzug beispielsweise: Grünflächen pflegen oder in einem Verein helfen. Nur machen das immer weniger.

Naumburg (dpa/sa) - Im vergangenen Jahr haben in Sachsen-Anhalt 353 Verurteilte die gegen sie verhängten Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit abgewendet. Das waren etwa zehn Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in ihrem jüngsten Jahresbericht mitteilte. Demnach verringerte sich die Zahl der eingesparten Hafttage um ein Viertel auf nun 12.230. "Die unerwünschte Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen ist gleichwohl in vielen Fällen vermieden worden; insgesamt wurde die Vollstreckung von 33 ½ Jahren Freiheitsstrafe abgewendet", so die Generalstaatsanwaltschaft.

Die Vollstreckung eines Tages Ersatzfreiheitsstrafe wird in der Regel durch sechs Stunden freie Arbeit abgewendet. Im Verlauf des Jahres 2024 war der Anrechnungsmaßstab für die Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland geändert worden. Seitdem entsprechen zwei Tagessätze Geldstrafe einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Zuvor bestand eine Eins-zu-eins-Regelung.

Quelle: dpa

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