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Sachsen-AnhaltFall von ehemaligem IS-Kämpfer soll vor den BGH

04.02.2026, 13:23 Uhr
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Ein verurteilter Ex-IS-Kämpfer legt Revision ein: Nun prüft der Bundesgerichtshof, ob das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg rechtens ist.

Naumburg (dpa/sa) - Der Bundesgerichtshof soll sich mit einem vor dem Oberlandesgericht Naumburg verhandelten Fall eines ehemaligen Mitgliedes der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) befassen. Der Angeklagte habe Revision eingelegt, teilte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage mit. Der 33 Jahre alte Iraker war Mitte Januar wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.

Bei einer Revision wird ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Das Oberlandesgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann in verschiedenen Funktionen zwischen 2014 und 2016 dem IS angehörte. Nicht nachweisbar war jedoch, ob er auch an Gräueltaten beteiligt war.

BGH bekommt die Unterlagen erst in einigen Wochen

Heute soll der Mann den IS nicht mehr unterstützen und sich freiwillig abgewendet haben. Die Verteidigung des Angeklagten habe die Revision noch nicht begründet, sagte der Gerichtssprecher. Bis die Akten des Falls zum Bundesgerichtshof geschickt werden, könne es noch einige Wochen dauern. Der Iraker selbst hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Mann seit 2022 in Deutschland

Der Mann kann vor deutschen Gerichten stehen, weil er hier lebt und unter den Opfern des IS auch Deutsche sind. Er war 2022 nach Deutschland eingereist. In seinem Asylverfahren hatte er angegeben, bereits 2014 aus dem Irak in die Türkei geflüchtet zu sein. Dies habe er aus Angst vor dem IS gemacht, weil er befürchtete, von diesem zwangsrekrutiert zu werden, hatte der Iraker damals betont.

Das Gericht gab an, dass seine Ex-Frau immer noch in der Türkei lebt. Der Mann habe dort auch eine Tochter zurückgelassen. Der Asylantrag des Mannes war im vergangenen Jahr abgelehnt worden. Die Ausländerbehörde muss nun darüber entscheiden, wie es für den Mann weitergeht.

Bis das Urteil rechtskräftig ist, soll er laut der Vorsitzenden Richterin des Oberlandesgerichts in Untersuchungshaft bleiben.

Quelle: dpa

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