Sachsen-AnhaltMehr als 100 AfD-Mitglieder könnten Waffen verlieren

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt sieht in der AfD-Mitgliedschaft einen Grund für den Entzug von Waffenerlaubnissen. So reagieren die AfD und das Innenministerium auf die Entscheidungen.
Magdeburg (dpa/sa) - Nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts zum Umgang mit Waffen könnten in Sachsen-Anhalt mehr als 100 AfD-Mitglieder entwaffnet werden. Man werde die Entscheidungen zum Anlass nehmen, "die unteren Waffenbehörden darin zu bestärken, den begonnen Weg weiterzugehen", teilte das Innenministerium auf Anfrage mit.
Man habe die Waffenbehörden bereits 2024 darauf hingewiesen, dass sie rechtlich in der Pflicht seien, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern zu prüfen. "Dem sind die Waffenbehörden nachgekommen."
Anfang des Jahres 2025 gab es in Sachsen-Anhalt 21 waffenrechtliche Erlaubnisse mit dem Bedürfnisgrund Jagd, 51 Erlaubnisse mit dem Bedürfnisgrund Sport sowie 50 Erlaubnisse für einen Kleinen Waffenschein von Mitgliedern des AfD-Landesverbandes, bei denen ein Widerrufsverfahren geprüft wurde.
Staat kann Risiken im Vorfeld minimieren
"Der Waffenbesitz von Extremisten ist eine Gefahr sowohl für den demokratischen Rechtsstaat als auch für jeden einzelnen Bürger", sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU). "Deshalb waren und sind die Waffenbehörden in der Pflicht, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Mitgliedern des gesichert rechtsextremistischen AfD-Landesverbandes zu prüfen."
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG) hatte klargestellt, dass AfD-Mitglieder eine waffenrechtliche Erlaubnis im Kontext ihrer Parteimitgliedschaft verlieren können. "Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren", teilte das Gericht mit. Die Waffenbehörden haben damit eine rechtssichere Grundlage, AfD-Mitgliedern die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen.
Das steht im Gesetz
In den konkreten Fällen hatte die zuständige Polizeiinspektion bei drei Personen die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Es handelte sich um Mitglieder beziehungsweise Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt. Dagegen waren die drei Personen vorgegangen.
Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung, um in Deutschland mit Waffen umzugehen, sie zu besitzen oder zu tragen. Das Waffengesetz regelt die genauen Voraussetzungen. Danach gilt als waffenrechtlich unzuverlässig, wer eine Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.
Es zählt das Gesamtbild der Partei
Für die Einschätzung, ob eine Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, komme es auf das Gesamtbild der Partei an, hieß es. Dieses werde "maßgeblich durch Äußerungen führender Repräsentanten, Funktionäre sowie Untergliederungen geprägt".
Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind rechtskräftig. Nur der Weg einer Verfassungsbeschwerde ist noch möglich.
Das planen die AfD-Politiker jetzt
Die AfD-Politiker ziehen diesen Schritt in Erwägung. Der jagdpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Florian Schröder, sprach im Kontext der OVG-Entscheidungen von "politischer Schikane gegen rechtstreue Sportschützen". Es sei daher folgerichtig, "dass die Betroffenen nun den Gang vor das Verfassungsgericht prüfen". Die Auffassung des OVG Sachsen-Anhalt stehe im Widerspruch zu Entscheidungen von Verwaltungsgerichten in anderen Bundesländern.
Die Grünen begrüßten dagegen die Entscheidungen des OVG. "Eine Waffe darf nur besitzen, wer diesen Schutz zuverlässig gewährt. Das Oberverwaltungsgericht hat nun bestätigt, dass allein die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung der verfassungsfeindlichen AfD einer solchen Zuverlässigkeit entgegensteht", sagte der innenpolitische Sprecher Sebastian Striegel. "Die Waffenbehörden müssen nun unverzüglich beginnen, die Waffenbesitzenden unter den 3.500 AfD-Mitgliedern zu entwaffnen. Die notwendige rechtliche Sicherheit dafür ist gegeben."