HessenZwei Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis dürfen getötet werden

Nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Kassel ist der Abschuss von zwei jungen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis wieder möglich. Zuvor hatte ein Eilbeschluss die Jagd gestoppt.
Kassel/Wiesbaden/Greifenstein (dpa/lhe) - Der vorläufig gestoppte Abschuss von zwei jungen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis ist nach Gerichtsentscheidungen wieder möglich. Das Verwaltungsgericht Kassel lehnte nach Angaben des Regierungspräsidiums (RP) Kassel zwei Eilanträge mehrerer Naturschutzverbände ab.
Damit trete die Allgemeinverfügung zum "Revierübergreifenden Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027" wieder in Kraft, hieß es. Ein Hängebeschluss des Gerichts vom 3. Juli, mit dem die Entnahme zunächst gestoppt worden war, ist nach Angaben der Behörde gegenstandslos.
Zwei Wölfe tot aufgefunden
Die Verfügung erlaubt für die Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober im Lahn-Dill-Kreis den Abschuss von insgesamt vier juvenilen Wölfen. Weil auf diese Zahl nach Angaben des RP weiterhin zwei tot aufgefundene Wölfe angerechnet werden, bleibt es faktisch bei der Möglichkeit, noch zwei Jungwölfe zu erlegen. Die Freigabe ist auf den Lahn-Dill-Kreis begrenzt, wo es bei Greifenstein eines von insgesamt drei in Hessen etablierten Wolfsrudeln gibt.
Der hessische Wolfsmanagementplan ist politisch und juristisch umstritten. Demnach dürfen bis zu 40 Prozent der Jungtiere im Land in einer Jagdzeit zum Abschuss freigegeben werden. Umweltschützer hatten empört reagiert. Das Land verweist dagegen auf den Schutz von Weidetierhaltern und auf ein aus seiner Sicht rechtmäßiges Bestandsmanagement.
Wolf im Herbst 2024 ins hessische Jagdrecht aufgenommen
Der Wolf war im März dieses Jahres in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Seither können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet - wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Hessen hatte bereits im Herbst 2024 sein Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.