Sachsen-AnhaltWas ist am Karfreitag verboten und erlaubt?

Jedes Jahr zu Karfreitag kommt die Frage auf: Sind die strengen Regeln und Verbote noch zeitgemäß? In Sachsen-Anhalt gilt das Feiertagsgesetz.
Magdeburg (dpa/sa) - Immer wieder gibt es politische Initiativen, am besonderen Schutz des Karfreitags etwas zu ändern - bislang gelten aber strikte Regeln und Verbote. In Sachsen-Anhalt steht der Karfreitag als "stiller Feiertag" unter erhöhtem Schutz und zwar von 0.00 bis 24.00 Uhr. Das regelt das Gesetz über die Sonn- und Feiertage aus dem Jahr 2004.
Demnach sind in dieser Zeit alle öffentlichen Veranstaltungen verboten, außer sie dienen der Würdigung des Feiertags, der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung - und auch dann müssen sie auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen, so heißt es im Gesetz.
Untersagt sind öffentliche Sportveranstaltungen und Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Heißt: dort darf nicht getanzt werden, es dürfen auch keine Partys veranstaltet werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1.500 Euro geahndet werden.
Der Karfreitag als religiöser, gesetzlicher Feiertag ist dem Charakter nach ein Trauertag. Es ist der Tag, an dem nach der biblischen Erzählung Jesus auf dem Hügel Golgatha gekreuzigt wurde und starb.
Der Trauercharakter schlägt sich in den Feiertagsregelungen in Deutschland nieder, die bei religionsfernen Menschen teils auf wenig Verständnis stoßen. Immer wieder etwa geht es um das Tanzverbot am Karfreitag. Insbesondere die Linke hält das für nicht mehr zeitgemäß. Jeder Mensch sollte selbst entscheiden dürfen, wie er oder sie Feiertage verbringt.