SachsenAnklage nach Angriff auf Politiker - immer noch kein Prozess

Der Angriff auf einen Dresdner SPD-Europaabgeordneten sorgte 2024 international für Schlagzeilen. Längst ist gegen drei junge Männer Anklage erhoben worden. Warum verzögert sich der Prozessbeginn?
Dresden (dpa/sn) - Mehr als zwei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke bleibt offen, wann der Prozess gegen die drei beschuldigten jungen Männer beginnt. Der zuständige Richter sei bemüht, Termine mit den Verteidigern zu vereinbaren, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts Dresden mit. Das sei aber noch nicht gelungen.
Angriff beim Aufhängen von Wahlplakaten
Ecke war am Abend des 3. Mai 2024 mitten in Dresden beim Aufhängen von Wahlplakaten für die Europawahl brutal attackiert worden. Die mutmaßlichen Täter- damals 17 Jahre alt - fügten ihm unter anderem einen Jochbeinbruch und einen Bruch der Augenhöhle zu. Kurz darauf gingen sie auch auf einen Grünen-Politiker los, der in der Nähe plakatierte.
Im Januar 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei junge Männer. Zwei von ihnen wirft sie gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vor, dem dritten Beihilfe. Das Landeskriminalamt Sachsen rechnete damals zumindest einen Tatverdächtigen dem rechten Spektrum zu.
Neuer Richter übernimmt zehn Monate nach Anklage
Dass bis heute keine Verhandlungstermine bestimmt sind, hängt unter anderem mit einem Wechsel der Zuständigkeit im Amtsgericht zusammen. Die Jugendrichterin, auf deren Tisch das Verfahren zunächst lag, bestimmte monatelang keinen Verhandlungstermin, Gründe teilte das Amtsgericht damals nicht mit. Medienberichten zufolge wechselte sie dann ins Justizministerium.
Im November 2025, also etwa zehn Monate nach Anklageerhebung, übernahm ein anderer Jugendrichter den Fall, wie der Sprecher nun angab. Zunächst konnten aber keine Termine bestimmt werden, weil das Landgericht Dresden als nächsthöhere Instanz über eine Beschwerde zu entscheiden hatte.
Das Amtsgericht hatte Matthias Ecke nicht als Nebenkläger zugelassen, dagegen wehrte sich seine Anwältin. Das Landgericht wies die Beschwerde jedoch zurück, seit Ende Mai liegen die Akten laut Sprecher wieder dem Jugendrichter am Amtsgericht vor.
Keine Frist für Bestimmung der Termine
Nach Angaben des Gerichts zufolge gibt es für die Bestimmung der Termine keine Frist. Generell steht aber im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund - Strafen sollten also eigentlich nicht in zu großem zeitlichem Abstand zur Tat stehen.
Weil die Beschuldigten zur Tatzeit 17 Jahre alt und damit Jugendliche waren, sind sie vor dem Jugendschöffengericht angeklagt. Das Verfahren wird daher nicht öffentlich stattfinden.