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SachsenAsylreform-Umsetzung: Sachsen eröffnet Migrationszentrum

08.07.2026, 17:06 Uhr
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Wer bereits in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt hat, muss dorthin zurück - dieses Prinzip will Sachsen mit einem Sekundärmigrationszentrum umsetzen. Was steckt dahinter?

Dresden (dpa/sn) - Sachsen hat ein sogenanntes Sekundärmigrationszentrum eröffnet. Dort sollen Asylbewerber untergebracht werden, deren Verfahren in einem anderen EU-Staat liegt oder die dorthin zurückkehren sollen. Die Einrichtung in Dresden ist Teil der Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Was bedeutet das konkret? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wer wird in der neuen Einrichtung untergebracht?

Grundsätzlich muss der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller registriert wird, das Verfahren führen - das regelt die Dublin-III-Verordnung. In das neue Zentrum in Dresden überstellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig Menschen, die sich nicht an diese Regelung gehalten haben und nach ihrer Ankunft in einem EU-Staat nach Deutschland weitergereist sind. Das können auch Menschen sein, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde oder die bereits als Schutzberechtigte in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt wurden. Für die Abschiebung ist dann der EU-Staat zuständig, in dem das Verfahren lief.

Der Fokus soll auf der Überzeugung zu freiwilligen Ausreisen statt Abschiebungen liegen. "Das ist menschlicher und es funktioniert auch vom Verfahren her besser", sagte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion.

Die Einrichtung ist seit 1. Juli am Standort des bisherigen Landesausreisezentrums in Dresden in Betrieb, allerdings wohnt dort noch niemand nach den neuen Regelungen. Alleinreisende, unbegleitete Kinder und Jugendliche werden nicht in dem Zentrum untergebracht. Für ihre Betreuung sind nach wie vor die Jugendämter zuständig.

Warum wurde das Zentrum eingerichtet?

Hintergrund ist die europäische Asylreform. Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) ist seit 12. Juni in Kraft. Ziel sind schnellere Asylverfahren, mehr Solidarität zwischen den EU-Ländern und perspektivisch auch Abschiebezentren in Drittstaaten. Der Reform war ein jahrelanger Streit zwischen den EU-Staaten über die Migrationspolitik vorausgegangen.

Unter anderem ist die Überstellung von Asylbewerbern in den für ihr Verfahren zuständigen Staat länger möglich, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht. In Deutschland wurde im Zuge der Reform auch die Möglichkeit für Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht geschaffen.

Innenminister Armin Schuster erhofft sich von dem Zentrum ein klares Signal an alle in Europa: "Es macht keinen Sinn, weiterzuwandern. Du musst dort bleiben, wo du deinen Antrag gestellt hast." Das Zentrum soll auch die Kommunen entlasten, denen die Betroffenen bisher zur Unterbringung zugewiesen wurden. Diese könnten sich nun zielgerichteter um die Menschen kümmern, die in Deutschland bleiben, sagte Bélafi.

Gibt es schon andere Zentren dieser Art?

Zwei Bundesländer - Hamburg und Brandenburg - haben bereits vor der Geas-Reform sogenannte Dublin-Zentren gegründet. Diese funktionieren grundsätzlich ähnlich, unterscheiden sich aber etwa mit Blick auf mögliche Aufenthaltsbeschränkungen.

In Hamburg ist das Dublin-Zentrum nach Angaben eines Sprechers der Innenbehörde in ein Sekundärmigrationszentrum umgewandelt worden. In Brandenburg ist die Überlegung zu einer möglichen Umwandlung laut dortigem Innenministerium noch nicht abgeschlossen.

Wie lange sollen die Bewohner dort untergebracht sein?

Die Bewohner sollen schnellstmöglich in die zuständigen Mitgliedstaaten überstellt werden. Die Dauer der Unterbringung soll höchstens 24 Monate betragen, bei Familien mit minderjährigen Kindern maximal 12 Monate.

Schuster geht nicht davon aus, dass diese Zeitspanne ausgereizt wird. "Wir haben eigentlich die Hoffnung, dass das jetzt flutscht und wir hier nicht ein Jahr lang die Menschen hier halten müssen, weil sie nach Belgien oder nach Dänemark kommen."

Wie sind die Bedingungen vor Ort?

Die umzäunte Containersiedlung liegt am Rand der Dresdner Neustadt direkt neben einer Dienststelle der sächsischen Landesdirektion, die für die Einrichtung zuständig ist. Bis zu 400 Plätze in Einzel-, Doppel- und Familienzimmern gibt es, die Landesdirektion geht von einer maximalen Belegung von 80 Prozent aus.

Anders als das Landesausreisezentrum ist die Einrichtung nicht nur für alleinreisende Männer gedacht, sondern auch für Frauen und Familien. Deshalb gibt es nun auch Räume für Schulunterricht, Kinderbetreuung und ein Frauencafé. Neben ihren Wohnräumen stehen allen Bewohnern Gemeinschaftsräume, eine Wäscherei und Bereiche für Spiel und Sport zur Verfügung. Vor Ort wird auch Deutschunterricht und eine Rückreiseberatung angeboten. Essen gibt es in einem zentralen Speisesaal mit begrüntem Außenbereich.

Welche Einschränkungen gibt es für die Bewohner?

Im Zentrum in Sachsen besteht für die Bewohner nach den neuen Regeln eine Melde- und Aufenthaltspflicht. Wer das umzäunte Gelände verlassen will, muss sich unter Angabe eines Grundes, beispielsweise ein Arztbesuch oder ein Spaziergang, eine Genehmigung einholen. Das soll auch kurzfristig möglich sein.

Schuster betonte jedoch: "Was Sie hier sehen, ist keine Haft." Er könne sich gut vorstellen, dass jemand abends ein Bier trinken gehe. Das beruhe aber auf gegenseitigem Vertrauen. Wenn sich aber herausstelle, dass die Ausflüge systematisch zum Abtauchen genutzt werden, werde man nachschärfen. Möglich ist dann etwa, dass nachts niemand das Gelände verlassen darf.

Quelle: dpa

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