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SachsenMord in Weißwasser: Angeklagter legt Revision ein

17.03.2026, 10:51 Uhr
Am-Landgericht-Goerlitz-wurde-ein-Mann-aus-Weisswasser-wegen-Mordes-verurteilt

Der Mann soll den angeblichen Liebhaber seiner Verlobten erstochen haben. Sein Urteil zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe akzeptiert er nicht ohne Weiteres. Nun ist der Bundesgerichtshof zuständig.

Weißwasser/Görlitz (dpa/sn) - Im Prozess wegen eines Mordes in Weißwasser nimmt der Angeklagte das Urteil auf lebenslange Freiheitsstrafe nicht an. Noch am Freitag, direkt nach Urteilsverkündung, reichte der 35-Jährige über seine Verteidigung Revision ein, wie der Sprecher des Landgerichts Görlitz auf Anfrage mitteilte.

30-Jährigen mit Stich in den Kopf getötet

Die Richter sahen es als erweisen an, dass der Mann aus Weißwasser sein 30 Jahre altes Opfer mit einem Stich in den Kopf tötete, weil er vermutete, seine Verlobte habe ein Verhältnis mit dem Mann. Das Opfer war der Cousin der Frau. Der Angeklagte hatte bei der Verhandlung ein Geständnis abgelegt.

Die Tat ereignete sich am 22. September vorigen Jahres. Der Beschuldigte würgte und schlug laut Gericht zuerst seine Verlobte. Danach zwang er sie, zur Wohnung ihres Cousins mitzukommen und den 30-Jährigen an die Tür zu locken. Dort stach der Angeklagte mit einem Messer auf das Opfer ein. Der Mann starb nach einer Reanimation einen Tag später im Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen.

Bundesgerichtshof entscheidet über Revision

Das Landgericht Görlitz verurteilte den Angeklagten wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe. Für die Revision ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig. Er prüft das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Anders als bei einer Berufung ist dabei keine neue Beweisaufnahme zur Tat vorgesehen. Zuvor muss die Verteidigung ihren Antrag auf Revision begründen. Dafür gilt eine Frist von einem Monat nach Zugang der Urteilsbegründung.

Quelle: dpa

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