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SachsenSängerin Julia Neigel erweitert Strafanzeige wegen Corona

18.06.2026, 17:19 Uhr
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Künstlerin Julia Neigel lässt bei ihrem juristischen Vorgehen gegen die Corona-Verordnungen in Sachsen nicht locker. Nun geht sie auch gegen Gesundheitsministerin Petra Köpping vor.

Bautzen/Leipzig (dpa/sn) - Sängerin Julia Neigel (60) erweitert ihr juristisches Vorgehen gegen sächsische Regelungen in der Corona-Zeit. Nachdem sie Mitte April Strafanzeige gegen zwölf Menschen aus Sachsen erstattete - darunter sieben Richter des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen -, geraten nun Gesundheitsministerin Petra Köpping und Staatssekretärin Dagmar Neukirch (beide SPD) in den Fokus. Sie habe ihre Strafanzeige erweitert, sagte Neigel der Deutschen Presse-Agentur. Den beiden Politikerinnen wirft sie Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat in Verbindung mit Betrug vor.

Neigel geht davon aus, dass die strittige Sächsische Corona-Notfallverordnung vom 19. November 2021 zu dem Zeitpunkt, zu dem sie in Kraft getreten sein soll, nicht ordnungsgemäß verkündet war. Dennoch seien auf ihrer Grundlage Bußgelder festgesetzt und vereinnahmt worden. Nach Überzeugung von Neigel wurde die Druckausgabe des entsprechenden Gesetz- und Verordnungsblatts erst am 23. November 2021 zur Post gegeben, einen Tag nach Inkrafttreten.

"Es geht jetzt nicht mehr nur um eine Künstlerin, deren Tournee zerstört wurde. Es geht um die vielen Bürgerinnen und Bürger, die Bußgelder für eine Verordnung gezahlt haben, die rechtlich nie existiert hat", erklärte Neigel. Wer ein Bußgeld kassiere, müsse eine Rechtsgrundlage vorweisen können. "Die gab es hier nicht."

Neigel klagte gegen 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hatte im Februar eine Klage Neigels gegen die sächsischen 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen zurückgewiesen. Das OVG ließ keine Revision gegen sein Urteil zu. Dagegen geht Neigel mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde vor. 2G stand während der Pandemie für geimpft oder genesen.

Bereits 2024 hatte die Sängerin in dem juristischen Streit eine erste Niederlage erlitten. In einem Teilurteil wies das OVG ihre Klage gegen die sogenannten 2G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück (Az. 3 C 90/21). Gleiches entschied später das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az: BVerwG 3 BN 6.24 3 C 90/21). Neigel legte Verfassungsbeschwerde dagegen ein. Die Entscheidung steht noch aus.

Anzeige gegen Richter am Oberverwaltungsgericht

Den von der ersten Strafanzeige betroffenen Richtern am OVG wirft Neigel Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung vor. Im Kern geht es um ein 27-seitiges Papier, das sich in den Akten ihres Verfahrens fand. Laut Neigel handelt es sich um einen "Urteilsentwurf", der bereits drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung verfasst wurde. Das Ergebnis habe festgestanden, noch bevor sie überhaupt ein Wort hätte sagen können, meint die Künstlerin.

Das OVG hatte bestätigt, "dass es vor der mündlichen Verhandlung ein internes Arbeitspapier" dazu gab. Es sei im Zuge der Akteneinsicht "versehentlich" mit an Neigel versandt worden. "Es ist üblich, im Rahmen der Vorberatungen Argumente und mögliche Ergebnisse zu skizzieren", erläuterte OVG-Sprecher Matthias Grünberg das Vorgehen.

Neigel wurde 1988 mit ihrer Band mit dem Song "Schatten an der Wand" bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Sie argumentiert, dass sie durch abgesagte Konzerte während der Corona-Zeit in eine existenzbedrohende Lage gebracht worden sei. Neigel lebt in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz).

Quelle: dpa

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