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ThüringenBekommt Thüringen bald den ersten AfD-Verfassungsrichter?

20.06.2026, 06:31 Uhr
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Thüringer Abgeordnete stehen vor einem Berg an Problemen: Im Herbst müssen sie Verfassungsrichter wählen. Dabei sind noch nicht mal wichtige Justizgremien besetzt. Und die AfD kann alles blockieren.

Erfurt (dpa/th) - Das Unterfangen gilt als heikel und komplex: Im Herbst müssen zwei Verfassungsrichter für das oberste Gericht im Freistaat gewählt werden. Die AfD kann diese Wahlen im Parlament blockieren - wenn sie denn will. Außerdem wird sie wohl selbst Anspruch erheben, eine oder einen ihrer Leute in das oberste Gericht Thüringens zu schicken. Bekommt der Freistaat also bald AfD-Verfassungsrichter?

Thüringens Landtagspräsident Thadäus König spricht von einem "gewissen Zeitdruck", Mehrheiten zu organisieren. "Ich denke, die Zeit der parlamentarischen Sommerpause bietet eine gute Gelegenheit, um da aufeinander zuzugehen und nach Lösungen zu suchen."

Schaffen es die Fraktionen nicht, sich zu einem Ergebnis durchzuringen, droht jedenfalls ein Fiasko. Aber es gibt auch positive Signale, dass es gelingen könnte. Was die Wahlen so schwer macht und wie dramatisch die Folgen eines Scheiterns wären.

Zweidrittelmehrheit

Knackpunkt sind die Mehrheitsverhältnisse im Thüringer Landtag. Bei der Wahl eines Verfassungsrichters ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die AfD-Fraktion hat allein schon mehr als ein Drittel der Sitze im Parlament. Damit kann sie jede Abstimmung, für die eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, blockieren. Diese Sperrminorität gilt als machtvolles Instrument mit zerstörerischer Kraft.

Der justizpolitische Sprecher der Thüringer AfD-Fraktion, Sascha Schlösser, betont jedoch: "Wir sind die besten Kunden des Verfassungsgerichtshofes. Wir haben ein fundamentales Interesse, dass der funktioniert." Man wolle sich bemühen, dass auch die Nachbesetzungen funktionieren. Er verwies auch darauf, dass die AfD-Abgeordneten auch bisherige Nachbesetzungen am Hof mitgetragen hätten.

Keine greisen Richter

Für die Besetzung des Verfassungsgerichtshofes gibt es komplexe Regeln. Eine davon: Mit 68 Jahren ist Schluss. Richterinnen und Richter am Verfassungsgerichtshof scheiden automatisch aus dem Amt aus, wenn sie dieses Alter erreicht haben. Zwar hat der Landtag erst vor kurzem einen Notfall-Modus eingebaut - danach können Verfassungsrichter nach Überschreiten der Altersgrenze geschäftsführend weitermachen, bis ein Nachfolger gewählt ist. Doch diese neue Regelung gilt erst für alle neuen Verfassungsrichter, nicht aber für die jetzigen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes.

Es gibt noch mehr Grenzen: Verfassungsrichter können nur einmal wiedergewählt werden, also insgesamt 14 Jahre (zwei mal sieben Jahre) im Amt sein. Sind die beiden Amtszeiten abgelaufen, kann ein Verfassungsrichter die Amtsgeschäfte fortführen, bis ein Nachfolger gewählt wurde. Für die aktuellen Verfassungsrichter geht das aber nur bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs. Wenn die reguläre Amtszeit von Verfassungsrichter Klaus Hinkel am 3. Oktober endet, könnte er also zunächst noch die Amtsgeschäfte weiterführen - er wird erst in ein paar Jahren 68 Jahre alt.

Bis 2029 enden alle Amtszeiten

Ein Blick auf die Amtszeiten der derzeitigen Verfassungsrichter und Verfassungsrichterinnen zeigt, wie ernst das Problem ist: Es gibt neun von ihnen, ein Posten ist bereits unbesetzt und bald endet die Amtszeit von Hinkel. Die regulären Amtszeiten der übrigen sieben Mitglieder des Hofes enden alle im Laufe des Jahres 2029, also in drei Jahren.

Eine Mehrheitsfindung im Parlament könnte dann noch anspruchsvoller werden, denn 2029 ist in Thüringen ein Superwahljahr: Europawahl im Juni, dann im Herbst Bundestagswahl und Landtagswahl. Schwer vorstellbar, dass es den Fraktionen im Wahlkampfmodus leichter fallen wird, Kompromisse zu finden.

Wann eine Handlungsunfähigkeit droht

Es gibt noch Stellvertreter. Sie springen ein, wenn ein Verfassungsrichter zum Beispiel erkrankt ist. In diesem Kreis hat die AfD bereits einen eigenen Kandidaten untergebracht. Im April 2025 wurde Bernd Falk Wittig mit Zweidrittelmehrheit zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofes gewählt. Er war auch schon an Entscheidungen des Gerichts beteiligt.

Doch auch die Amtszeit der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ist endlich. Ein Posten ist unbesetzt, drei Amtszeiten von Stellvertretern enden 2029, zwei 2030, die einer Stellvertreterin im Jahr 2031 und zwei im Jahr 2032.

Nach Angaben des Verfassungsgerichtshofes setzt eine Beschlussfähigkeit des Gerichts "grundsätzlich eine volle Besetzung von neun Personen voraus". Es gibt nur wenige Ausnahmen. Demnach ist aber ein Unterschreiten dieser Personenzahl in der laufenden Legislaturperiode nicht zu erwarten - auch nicht im schlechtesten Szenario, wenn alle Bemühungen, Nachfolger zu wählen, scheitern. Was danach kommt? Völlig unklar - 2029 ist Landtagswahl, niemand kann vorhersehen, wie sich die Mehrheitsverhältnisse dann verändern.

Paketlösung

Die Fraktionen im Thüringer Landtag wissen, dass eine Lösung hermuss. Kompliziert wird es auch, weil noch mehr unbesetzte Personalien für Frust sorgen: Bisher wurde noch kein Vertreter der AfD-Fraktion ins Landtagspräsidium gewählt. Der Posten ist also noch offen. Alle anderen Fraktionen sind dort mit Abgeordneten vertreten. Bei den wichtigen Richterwahl- und Staatsanwältewahlausschüssen ist es andersherum: Hier wurden die AfD-Kandidaten bereits gewählt, aber noch nicht die Vertreterinnen und Vertreter der anderen Fraktionen.

"Das Ziel von uns ist, dass wir eine Gesamtlösung finden für beide Positionen und auch für die Stellvertreterposition", sagt CDU-Fraktionschef Andreas Bühl mit Blick auf die Nachbesetzung von Verfassungsrichtern. "Und für uns ist natürlich auch der Richterwahlausschuss bedeutend und der Staatsanwältewahlausschuss." Bühlt kündigt an, dass die Koalition aus CDU, BSW und SPD einen Vorschlag für einen Verfassungsrichter machen werde. Anschließend werde man sich mit dem Kandidaten der AfD beschäftigen.

Die AfD-Fraktion hatte bereits einen Kandidaten präsentiert - den Rechtsanwalt von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke, Ralf Hornemann. Der Erfurter Jurist verteidigte Höcke etwa in den Prozessen am Landgericht Halle, als es um die Verwendung einer SA-Parole ging. Das Landgericht verhängte im Mai und Juli 2024 jeweils Geldstrafen gegen Höcke. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Jahr 2025 die zwei Verurteilungen. Sie sind rechtskräftig.

Der AfD-Abgeordnete Schlösser bekräftigte, dass die AfD-Abgeordneten an dem Kandidaten für die Nachbesetzung des Verfassungsrichterpostens festhalten wollen. Zu einer möglichen Paketlösung sagte Schlösser hingegen: "Da sind wir ganz vorsichtig." Zugleich betonte Schlösser, es gebe keine Vorbedingung für die Besetzung des Richterwahlausschusses und Staatsanwältewahlausschusses. "Das Einzige, was wir wirklich wollen, ist, dass die Kandidaten sich bei uns vorstellen. Das ist ein völlig übliches Verfahren."

AfD-Vertreter im Landtagspräsidium oder als Verfassungsrichter?

Die BSW-Fraktionschefin Sigrid Hupach kündigte zudem an, dass sich ein AfD-Kandidat in der BSW-Fraktion vorstellen kann. Sie machte klar, dass sie auch eine Verknüpfung mit dem offenen Posten im Landtagspräsidium für möglich hält. "Wir streben auch weiterhin eine Paketlösung an - auch hinsichtlich Vize-Präsidentenwahl", sagte sie der dpa.

Es komme aber auf den Kandidaten an. "Es sollte jetzt sicherlich nicht ein Kandidat sein, der allseits bekannt ist für völkische Äußerungen oder extreme Aktivitäten in dem Bereich."

Die justizpolitische Sprecherin der Thüringer SPD-Fraktion, Dorothea Marx, signalisierte Bereitschaft, auch einen AfD-Verfassungsrichter zu akzeptieren. "Das ist dann eben so, da können wir nichts dran ändern. Die AfD kriegt dann eben ihren Richter." Man müsse sich aber die Person anschauen. Ein Kandidat müsse geeignet sein für das Amt.

Die justizpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Ulrike Grosse-Röthig, sagte, dass ihre Fraktion keinen Kandidaten der AfD für den Verfassungsgerichtshof wählen wird. "Von uns gibt es für einen AfD-Richter keine Stimmen."

Quelle: dpa

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