ThüringenFußfesseln und KI - neues Thüringer Polizeigesetz umstritten

Wie viel Eingriff darf sein und was darf die Polizei selbst entscheiden? Das Polizeiaufgabengesetz soll modernisiert werden. Ein Entwurf gilt als nicht mehrheitsfähig. Ist ein Kompromiss möglich?
Erfurt (dpa/th) - Thüringens Polizei soll neue Möglichkeiten bei der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung erhalten. Innenminister Georg Maier (SPD) legte dem Landtag ein überarbeitetes Polizeiaufgabengesetz vor, das unter anderem den Einsatz von Tasern, elektronischen Fußfesseln und Künstlicher Intelligenz regelt.
Bei den Änderungen im Polizeirecht gehe es um Gefahrenabwehr, sie seien eine Reaktion auf neue Gefahren wie Anschläge auf kritische Infrastruktur, Cyberattacken oder Spionage, sagte Maier. "Den Vorwurf, das Polizeiaufgabengesetz wäre ein Schritt in den Überwachungsstaat, weise ich zurück."
Das sehen die Oppositionsfraktionen AfD und Linke anders - sie lehnen den Gesetzentwurf in der derzeitigen Form ab, stellen eine Modernisierung des Polizeirechts in Thüringen aber nicht grundsätzlich infrage. "Das Polizeiaufgabengesetz ist ein massiver Grundrechteeingriff. Mit uns ist das nicht zu machen", sagte die Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuß. Auch der AfD-Abgeordnete Ringo Mühlmann bekräftigte die Kritik seiner Fraktion an einer Vielzahl von Passagen in dem Gesetz.