ThüringenGerichtsvollzieher bekommen Alarmknopf für den Notfall

Beschimpfungen und heikle Situationen gehören zum Alltag vieler Gerichtsvollzieher. Aber auch Bedrohungen nehmen zu - Thüringen reagiert mit einem besseren Schutz.
Erfurt (dpa/th) - Thüringens Gerichtsvollzieher erhalten für Notfälle eine Art Alarmknopf, mit dem sie schnell Hilfe rufen können. Das beschloss der Landtag in Erfurt mit den Stimmen von CDU, BSW und SPD. Die Linke enthielt sich, die AfD votierte dagegen. Kontrovers diskutiert wurde im Parlament, dass die Alarmgeräte auch eine Ortungs- und Mithörfunktion erhalten.
Justizministerin Beate Meißner (CDU) sagte, ihr sei bewusst, dass die Mithörfunktion ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung sein könne. Deshalb dürfe die Übertragung von Tonaufnahmen an eine Leitstelle nur bei dringenden Gefahren erfolgen, eine Verhältnismäßigkeit der Mittel müsse stets gewahrt sein. Die Betroffenen würden über Tonaufnahmen informiert, sie könnten damit auch gerichtlich dagegen vorgehen.
Viele Gerichtsvollzieher bereits körperlich angegriffen
Meißner verwies wie mehrere Abgeordnete darauf, dass Gerichtsvollzieher bei ihren Einsätzen immer wieder verbal, zunehmend aber auch körperlich angegriffen werden. "Das Verhalten der Schuldner ist nicht kalkulierbar." Nach Angaben des CDU-Abgeordneten Stefan Schrad berichten etwa 60 Prozent der Gerichtsvollzieher von körperlichen Angriffen im Laufe ihres Berufslebens.
Der AfD-Abgeordnete Sascha Schlösser verweis darauf, dass auch Justizmitarbeiter mit dem mobilen Alarmknopf ausgerüstet werden können. Er sprach von einem "Angriff auf die Privatsphäre der Bürger". Wann eine dringliche Gefahr bestehe, sei nicht klar definiert.
Die Linke-Abgeordnete Ulrike Große-Röthig unterstützte den Einsatz von Notfallgeräten, meldete aber Zweifel an der Mithörfunktion an. Ihre Fraktion wollen mehr Sicherheit für Gerichtsvollziehern aber nicht im Wege stehen, begründete sie die Enthaltung der Linken. Die Thüringer Brombeer-Koalition hat im Landtag nur 44 von 88 Stimmen.