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ThüringenGesetzesreform trifft Tausende Ehepartner in Thüringen

29.04.2026, 13:17 Uhr
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Das Bundeskabinett hat das umstrittene Spargesetz für die gesetzliche Krankenversicherung auf den Weg gebracht. Versicherte sollen stärker finanziell herangezogen werden, als das bisher der Fall ist.

Erfurt (dpa/th) - Die von der Bundesregierung geplante Beschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern in gesetzlichen Krankenkassen könnte in Thüringen mehrere Tausend Menschen betreffen. Allein bei der AOK Plus erfüllen rund 6.400 bislang beitragsfrei Mitversicherte die Voraussetzungen dafür, wie die größte gesetzliche Krankenkasse im Freistaat der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Barmer und Techniker Krankenkasse machten auf Anfrage keine Angaben zum erwarteten Kreis der Betroffenen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zu milliardenschweren Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg gebracht. Ein Punkt darin ist die Beschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Familienangehörigen. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Ab 2028 sollen andere Kassenmitglieder mit mitversicherten Ehepartnern 2,5 Prozent ihres Einkommens als Zuschlag zahlen, zunächst waren 3,5 Prozent geplant.

Kasse: Hoher Stellenwert beitragsfreie Familienversicherung

In der AOK Plus sind derzeit insgesamt rund 987.000 Menschen in Thüringen krankenversichert. Davon zahlen rund 792.000 eigene Kassenbeträge, etwa als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder Rentner. Knapp 195.000 Menschen sind beitragsfrei familienversicherte Angehörige, darunter sind wiederum 182.000 Kinder. Die Zahl der familienversicherten Ehepartner gab die Kasse mit derzeit rund 13.600 an, wobei etwa die Hälfte von ihnen nach den derzeit diskutierten Reformplänen weiterhin beitragsfrei abgesichert wäre.

Die AOK Plus betonte den Stellenwert der beitragsfreien Familienversicherung als zentralen Baustein im Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sorge dafür, dass Familien unabhängig von ihrem Einkommen abgesichert seien und Kinder verlässlich Zugang zu Gesundheitsversorgung hätten. Eingriffe in dieses System müssen deshalb sehr genau abgewogen werden. "Aus unserer Sicht gilt: Wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig sein kann, darf durch Reformen nicht zusätzlich belastet werden", so die Kasse.

Entscheidend sei es vielmehr, die Ursachen der gestiegenen Ausgaben in der gesetzlichen Krankenkassen strukturell anzugehen, etwa durch mehr Effizienz, eine stärkere Ausrichtung auf Prävention, neue Formen der Zusammenarbeit und eine faire Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben. "Eine reine Verschiebung von Lasten auf bislang beitragsfrei Versicherte greift aus unserer Sicht zu kurz."

Quelle: dpa

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