Thüringen"Korkengeld" in Thüringen vor allem bei Feiern beliebt

In eine Gaststätte selbst Wein mitzubringen ist in Thüringen eine Seltenheit – verbreiteter sind andere Formen des "Korkengeldes". Was das heißt, was Gäste beachten sollten und was Wirte davon haben.
Erfurt (dpa/th) - Abends ins Restaurant gehen und den eigenen Wein mitbringen und dem Wirt dafür ein "Korkengeld" zahlen: Was zunächst kurios klingen mag, ist auch in der hiesigen Gastronomie zumindest in bestimmten Rahmen verbreitet: "In Thüringen gibt es das schon immer", fasst Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des Thüringer Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga zusammen. Hierzulande beziehe sich dieses Angebot Ellinger zufolge vor allem auf größere Feiern.
Bei Hochzeiten, Geburtstagen oder Jugendweihe sei es vor allem auf dem Land üblich, dass Kuchen, Getränke oder andere Lebensmittel vom Gastgeber organisiert würden. Vom Gastronomen werden unter anderem Räumlichkeiten, Personal und Gedecke gestellt und mit der "Servicepauschale" in Rechnung gestellt. Die Bezeichnungen dafür variieren, unter anderem ist dieses Prinzip als Korkengeld, Gabelgeld oder Gedeckgeld bekannt.
Wenn Winzer und Brauer feiern
Auch wenn Winzer oder Brauereien Feste feierten, sei das Korkengeld durchaus üblich, so Ellinger. Gerade Familienbetriebe bevorzugten auf der eigenen Feier auch den eigenen Wein, bestätigt etwa Andreas Clauß vom Thüringer Weingut Bad Sulza. Die Häufigkeit nehme aber ab – vermutlich auch wegen des inzwischen flächendeckend guten und flexiblen Weinangebots, so die Experten.
Wer eine Feier plant, solle den Kostenfaktor Korkengeld auf jeden Fall auf der Rechnung haben und sich im Vorfeld immer mit dem Wirt darüber abstimmen, so Ellinger. Immerhin habe auch der Gastronom Aufwendungen, die Kosten verursachten und sich am Ende rechnen müssten. Auch was Hygienebestimmungen und andere Auflagen angehe, sei am Ende der Wirt der Verantwortliche.
Kein Anrecht auf Selbstversorgung
"Wir können daher nur um Verständnis bitten, dass wir die entsprechenden Preise verlangen müssen." Es sei ratsam, die Kosten im Vorfeld möglichst genau vertraglich festzuhalten. Ein Anrecht auf "Selbstversorgung" gibt es hingegen nicht: "Der Wirt hat immer das Hausrecht und kann selbst festlegen, welche Rahmenbedingungen gelten", erklärt Ellinger.
Dass auch einzelne Gäste eigenen Wein oder andere Getränke mitbringen, wie es etwa im englischsprachigen Raum vorkommt, ist in Thüringen der Dehoga zufolge aber absolut unüblich. Eine der wenigen Restaurants, die das explizit ermöglichen, ist etwa das Restaurant "Mijou" in Erfurt.
Wenn das Lokal selbst keinen Alkohol anbietet
Weil in dem Lokal mit libyschen Spezialitäten keine alkoholischen Getränke angeboten würden, sei die Idee entstanden, den Gästen das Mitbringen im Rahmen eines Korkgelds zu ermöglichen. Im Schnitt komme es einmal im Monat vor, das Gäste diese Möglichkeit nutzten, heißt es dort auf Anfrage. In Thüringen sei dieses Modell aber bisher tatsächlich eine große Ausnahme.