Reise

EuGH stärkt Rechte von Reisenden Airlines müssen Zusatzkosten ausweisen

Eine Klage gegen Air Berlin brachte das EuGH-Urteil erst ins Rollen.

Eine Klage gegen Air Berlin brachte das EuGH-Urteil erst ins Rollen.

(Foto: imago stock&people)

Urlauber und Geschäftsreisende haben es in Zukunft leichter, den Überblick bei Fluggebühren zu behalten. Bei einer Rückerstattung im Falle eines Nichtantritts ist auch mehr Geld für den Verbraucher drin.

In Deutschland werden Sondergebühren bei Anträgen auf Erstattung nach einem nicht angetretenen Flug in Zukunft ausgeschlossen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil beschlossen. Hintergrund des Urteils war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Air Berlin.

Die Verbraucherschützer missbilligten, dass die Fluglinie eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhebt, wenn ein Passagier einen Spartarif-Flug storniert oder nicht antritt. Durch das Urteil können Kunden ab jetzt zumindest diese Zusatzkosten zum Teil zurückverlangen, sollten sie den Flug verpassen oder nicht antreten.

Der EuGH entschied ebenfalls, dass Airlines ab sofort die den Kunden berechneten Steuern, Flughafengebühren und sonstigen Entgelte gesondert ausweisen müssen und diese nicht mehr im Flugpreis verstecken dürfen. Damit stellte das Gericht klar, dass Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Klauseln auch auf Fluggesellschaften anwendbar sind.

Die Verbraucherzentralen hatten bei einer Online-Probebuchung festgestellt, dass die von den Fluggesellschaften ausgewiesenen Steuern und Gebühren viel niedriger waren als die tatsächlich an die betreffenden Flughäfen abzuführenden. Nach Ansicht der VZBV kann diese Praxis die Verbraucher in die Irre führen und verstößt gegen die EU-Verordnung zur Preistransparenz.

Quelle: ntv.de, mba/dpa/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen