Reise

Fäkaliengestank und Ameisen? Reisepreis mindern!

Fäkaliengestank und massiver Ameisenbefall im Hotel- Appartement sind als erstattungspflichtige Reisemängel anzusehen. Dies geht aus einem veröffentlichten Urteil des Amtsgericht Köln hervor (Az:133 C 56/05).

Der Richterspruch erging auf die Klage einer sechsköpfigen Familie, die ihren Sommerurlaub auf der spanischen Baleareninsel Menorca verbracht hatte. Vor Ort hatte sich die Familie bei der Reiseleitung über einen auch durch Lüften nicht behebbaren Fäkaliengeruch im Appartement beschwert: Das Toilettenwasser hatte sich unter den Fliesen ausgebreitet. Nach Umzug in ein anderes Appartement wurden die Spanien-Touristen dann durch Ameisenbefall in Küche, Schränken und Betten geplagt. Beide Reisemängel berechtigten zu einer Reisepreisminderung von insgesamt 10 Prozent, befand der Kölner Amtsrichter. Der Reiseveranstalter muss 456,70 Euro an die Familie zurückerstatten.

Quelle: ntv.de

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