Armut

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Hält sich das Kind einer Ex-Partnerin regelmäßig in einer Hartz-IV-Wohnung auf, kann die Mieterin und soziale Mutter nicht automatisch einen Mietzuschlag verlangen, befand das Sozialgericht Berlin in einem verhandelten Fall.
31.05.2016 09:17

Kind von Ex-Partnerin Kein Hartz-IV-Zuschlag für Miete

Hartz-IV-Empfänger können keinen Zuschlag für Miete geltend machen, wenn das Kind einer Ex-Partnerin sich regelmäßig in der Wohnung aufhält. Das Gericht befand, eine rein soziale Elternschaft reiche hierfür nicht aus.

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23.05.2016 14:06

Hartz IV auf vier Rädern Pritschenwagen als Wohnung?

Hartz-IV-Empfänger können einen Zuschuss für ihre Wohnung erhalten. Wenn sie denn eine haben. Wer mangels Dach über dem Kopf in seinem Fahrzeug nächtigt, kann sich auf Auseinandersetzungen mit dem Amt gefasst machen.

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