Handy-Abofallen dürfte es eigentlich gar nicht mehr geben. Doch noch immer tauchen auf Handyrechnungen dubiose Drittanbieter-Leistungen auf. Was können Verbraucher tun?
In Familienabos bei Streaming-Diensten wie Netflix oder Spotify werden gerne auch - oder sogar nur - Freunde einbezogen. Ist das erlaubt? Die Antwort darauf fällt meist klar aus.
Wenn regelmäßig Flaute im Portemonnaie am Monatsende herrscht, ist das frustrierend. Höchste Zeit also, etwas daran zu ändern. Und das geht leichter, als viele denken. Mit einfachen Maßnahmen und Vertragswechseln ist sogar ein zusätzlicher Urlaub drin, wie Finanztip-Chef Tenhagen verrät.
Jetzt kaufen? Manche klicken ohne nachzudenken "Ja" und schließen damit im Netz oft direkt ein Abo ab. Das kann schnell teuer werden. Wie man nicht die Übersicht verliert - und richtig kündigt.
Sonderdienste eines Dritten belasten nicht selten die Mobilfunkrechnung. Und dies so ganz ohne Zutun des Kunden, wenn der weder etwas gekauft noch ein Abo abgeschlossen hat. Bezahlt werden soll trotzdem. Bis Finanztest einschreitet.
Posten für Leistungen Dritter auf Mobilfunkrechnungen sorgen immer wieder für Irritationen. Insbesondere dann, wenn diese weder bestellt noch genutzt wurden. Oft handelt es sich um Abonnements für Flirtkontakte, Erotikinhalte, Spiele oder Klingeltöne.
Ein wenig mehr im Portemonnaie zu behalten, wünschen sich viele. Und zahlen dennoch zu viel für Telefon, Internet, Strom und ihr Konto. Doch den Anbieter zu wechseln, ist den meisten zu anstrengend. Finanztip-Chef Tenhagen verrät, wie man trotzdem mehr Ersparnis herausholen kann.
Prepaid-Tarife fürs Smartphone haben viele Vorteile: volle Kostenkontrolle, kein Mindestumsatz, keine monatliche Grundgebühr. Aber es spricht auch einiges gegen diese Tarife.
Mobilfunktarife weisen in puncto Leistungen und Kosten enorme Unterschiede auf – die Attraktivität der Angebote hängt entscheidend vom persönlichen Kundenbedarf ab. Nicht zu vernachlässigen ist der Service: Nur drei Unternehmen bieten aktuell eine insgesamt gute Kundenorientierung, wie eine Studie vom Deutschen Institut für Service-Qualität zeigt.
Die teuren Roaming-Gebühren für Mobilfunknutzer sind passé. Dennoch gilt nicht überall "Roam like at Home". Damit Verbraucher nicht draufzahlen, sollten sie nachfolgende Ausnahmen kennen.
In Deutschland existieren aktuell mehr als 131 Millionen Mobilfunkverträge. Allerdings telefonieren und surfen Kunden nicht immer zum besten Preis. Den Vertrag zu überprüfen, kann für jeden Zweiten eine deutliche Ersparnis mit sich bringen.
Für viele ist WAP-Billing noch immer ein Fremdwort, obwohl dubiose Dienste auf diesem Weg seit Jahren Mobilfunkkunden abzocken. Deshalb sollten sich Verbraucher schützen. Das geht mit einfachen Mitteln.
An einem geschenkten Gaul ist meistens etwas faul. So kurz lässt sich die Einschätzung von Verbraucherschützern zusammenfassen, wenn Mobilfunkanbieter sich telefonisch bei ihren Kunden melden, um ihnen neue Angebote, Geschenke oder Rabatte zu offerieren.
Am besten, man sorgt vor und lässt sich bei den Mobilfunkanbietern sogenannte Drittanbietersperren einrichten. Denn immer wieder sorgen Rechnungsposten für Leistungen Dritter für Ärger. Ungeachtet dessen ist dafür das Mobilfunkunternehmen verantwortlich.
Man kann sich für 15, 20 oder 30 Euro eine Mobilfunk-Flatrate mit Zweijahresvertrag buchen. Prepaid-Tarife aus dem Supermarkt sind nicht nur flexibler, sondern oft auch deutlich günstiger. Und manche bieten auch noch ungeahnte Vorteile.
Hunderte Euro für Klingeltöne, Smileys oder angebliche Spiele? Nicht selten finden sich solche Posten auf der Handyrechnung. Mobilfunkanbieter verweisen auf Drittanbieter und bestehen auf Bezahlung. Finanztest zeigt, wie man sich gegen die Abzocke wehrt.