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Berufungen zurückgewiesen Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify unwirksam

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Können bisher nicht machen, was sie wollen - Netflix und Spotify ...

Können bisher nicht machen, was sie wollen - Netflix und Spotify ...

(Foto: IMAGO/Pond5 Images)

Preiserhöhungen bei Netflix und Spotify? Ärgerlich. Schließlich erfolgte die Sache ohne Zustimmung der Kunden. Das ist bei laufenden Verträgen aber nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen. Was ein Gericht verneinte. Die Folgeinstanz schmetterte nun auch die Berufungen ab.

Gleich zweimal urteilte das Landgericht (LG) Berlin nach Klagen der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) (VZBV) gegen Netflix und Spotify. (Az.: 52 O 157/21 und Az.: 23 U 112/22). In den zurückliegenden Jahren hatten die Streamingdienste Preise für Abos deutlich erhöht, ohne dass ihre Kunden zustimmen mussten. Diese Geschäftspraxis hat das Kammergericht Berlin mit zwei Berufungsurteilen gegen Spotify und Netflix nun für nicht rechtmäßig erklärt, die entsprechenden Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify unwirksam (Az.: 23U 15/22 und 52 O 157/21 sowie Az.: 23 U 112/22 und 52 O 296/21).

Nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kunden zugestimmt haben. Das Kammergericht erklärte, dass sich Netflix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer zu einer Preiserhöhung einholen könnten.

Aktuelle Preiserhöhung nicht betroffen

Spotify äußerte sich wie folgt zu den Urteilen: "Die Möglichkeit, unsere Preise anzupassen, wird nicht in Frage gestellt und die kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung hat keinen Einfluss auf die Preiserhöhung, die derzeit in Deutschland vorgenommen wird, da wir uns dabei nicht auf die angegriffene Klausel stützen. Wie immer befolgen wir die entsprechenden Gesetze und Vorschriften in jedem Markt, in dem wir tätig sind."

Des Weiteren weist das Unternehmen seine Abonnenten darauf hin, dass diese eine E-Mail mit den neuen Preisen für ihr Konto erhalten haben und drei Monate Zeit haben, diese zu prüfen und sich für den neuen Preis zu entscheiden. Für neue Abonnenten gilt der neue Preis demnach seit dem 2. Oktober 2023.

Erst Erstattung, dann Kündigung?

Netflix räumte sich über eine Vertragsklausel das Recht ein, "von Zeit zu Zeit" und "nach billigem Ermessen" seine Abo-Preise zu ändern, "um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln".

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Spotify hatte sich in den Nutzungsbedingungen vorbehalten, die Abonnementgebühren und sonstigen Preise zu erhöhen, um "die gestiegenen Gesamtkosten" für die Bereitstellung der Streamingdienste auszugleichen. Zu den Gesamtkosten zählten zum Beispiel Produktions- und Lizenzkosten, Personal-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten sowie Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Eine Preissenkung infolge gesunkener Kosten sah die Klausel nicht vor.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da noch eine Revision vor dem Bundes­gerichts­hof möglich ist. Die Stiftung Warentest geht davon aus, dass Betroffene eine Erstattung zu viel gezahlter Beiträge aktiv einfordern müssen, weil Netflix und Spotify selbst derzeit keine Rückzahlungen vorsehen. Allerdings erfolgt eine Erstattung erst dann, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Zudem sind die Unternehmen dann aber berechtigt, Abonnenten mit alten Preisen zu kündigen. In diesem Fall kann nur ein neues Abo zu den aktuellen Konditionen abgeschlossen werden.

Quelle: ntv.de, awi

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