Ratgeber

Kein MindestumsatzWenn der Mobilfunktarif irreführend ist

30.08.2022, 19:14 Uhr
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Auch bei Werbung für Prepaid-Tarife gilt es, die Augen offenzuhalten. (Foto: IMAGO/Manfred Segerer)

Prepaid-Tarife fürs Smartphone haben viele Vorteile: volle Kostenkontrolle, kein Mindestumsatz, keine monatliche Grundgebühr. So zumindest die Werbung. Dass dem nicht immer so ist und insofern solche Behauptungen nicht in Ordnung sind, stellt ein Urteil klar.

Für Smartphone-Besitzer können Prepaid-Tarife durchaus sinnvoll sein. So sind böse Überraschungen beispielsweise in Form hoher Handyrechnungen ausgeschlossen, da nur zuvor aufgeladenes Guthaben verbraucht werden kann. Zudem wird meist auch eine Nutzung ohne Mindestumsatz versprochen.

Versprochen? Ja, aber nicht immer vom Mobilfunkanbieter gehalten. So wirbt die Medion AG im Internet für den "Basis-Prepaid-Tarif" von Alditalk mit der Behauptung "Kein Mindestumsatz". Dieser Tarif ist dadurch gekennzeichnet, dass nach Aktivierung der SIM-Karte das Startguthaben zunächst nur innerhalb eines Aktivitätszeitfensters von zwölf Monaten genutzt werden kann.

"Kein Mindestumsatz" für Verbraucher irreführend

Nach Ablauf des Zeitfensters sind Verbraucher dann noch zwei Monate auf dem Handy erreichbar. Danach wird ihre SIM-Karte deaktiviert. Um weiter telefonieren zu können und erreichbar zu bleiben, müssen sie ihr Aktivitätszeitfenster verlängern, indem sie immer wieder neues Guthaben aufladen. Zahlen sie zum Beispiel den Mindestaufladebetrag von fünf Euro, verlängert sich das Zeitfenster um vier Monate. Danach ist eine erneute Aufladung nötig. Was dann nichts anderes als ein für die Nutzung der SIM-Karte erforderlicher Mindestumsatz ist - den es laut Internet-Werbung angeblich nicht gibt, zürnen Verbraucherschützer.

Infolgedessen darf beispielsweise die Medion AG für den Prepaid-Basistarif der Marke Alditalk nicht mehr damit werben, dass kein Mindestumsatz erforderlich sei. Das hat das Landgericht (LG) Essen (Az.: 1 O 314/21) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte kritisiert, die Werbeaussage treffe nicht zu und sei daher irreführend.

Das LG schloss sich der Auffassung des VZBV an, dass die Behauptung "Kein Mindestumsatz" für Verbraucher irreführend ist. Denn die Werbeaussage suggeriere, Verbraucher müssten nach dem Erwerb des Starter-Sets keine weiteren Zahlungen erbringen, um dauerhaft über ihr Handy erreichbar zu sein. Dies treffe jedoch nicht zu.

Quelle: ntv.de, awi

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