Kurznachrichten

Mehrfachabstimmung nicht möglich440 Magdeburger erhielten Briefwahlunterlagen doppelt

25.08.2026, 17:21 Uhr
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Das Wahlamt hat in Magdeburg versehentlich 440 Wahlscheine für die Briefwahl doppelt gedruckt und versendet. Doch die Stadt versichert: Eine Mehrfachabstimmung ist nicht möglich.

Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben 440 Magdeburgerinnen und Magdeburger ihre Briefwahlunterlagen doppelt erhalten. Das städtische Wahlamt identifizierte sie und erklärte die doppelten Wahlscheine für ungültig, wie die Stadt Magdeburg mitteilte. Die Betroffenen bekommen demnach neue Briefwahlunterlagen mit einer neuen, eindeutigen Wahlscheinnummer. Die Landeswahlleitung sei voll informiert, hieß es.

Die 440 Wahlscheine waren laut Stadt versehentlich doppelt gedruckt und dann versendet worden. "Die Integrität der Wahl ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet", hieß es. Eine Mehrfachabstimmung ist demnach nicht möglich. Denn die ungültig gemachten Wahlscheine stehen den Angaben zufolge auf einer Liste, mit der die Wahlvorstände am Wahlsonntag die Briefwahlunterlagen prüfen. Die nun ungültigen Unterlagen können die Betroffenen selbst entsorgen.

Quelle: ntv.de, dpa

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